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Grunderwerbsteuer der 16 Bundesländer

Wie stark unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf zwischen den Bundesländern?

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Die kurze Antwort für Käufer

Beim Kauf eines Grundstücks hängt der Steuersatz vom Land ab, in dem das Grundstück liegt. Der Bund regelt den steuerpflichtigen Vorgang und die Bemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuergesetz; die Länder dürfen den Satz nach Artikel 105 Absatz 2a GG selbst festlegen. Deshalb ist der Kaufpreis allein kein ausreichender Kostenplan. Entscheidend sind Lage, Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs und der Inhalt des notariellen Vertrags.

Die Spannweite reicht derzeit vom Bundessteuersatz in Bayern bis zu 6,5 Prozent in mehreren Ländern. Bei 300.000 Euro Kaufpreis macht ein Prozentpunkt 3.000 Euro aus. Diese Differenz ist sofort fällig und gehört in die Finanzierung, auch wenn sie nicht zum Kaufpreis des Grundstücks gehört.

Warum die Länder eigene Sätze haben

§ 11 GrEStG nennt den bundesrechtlichen Ausgangssatz von 3,5 Prozent. Seit der Föderalismusreform können die Länder davon abweichen. Der Satz ist kein Merkmal der Bodenqualität und sagt nichts darüber aus, ob ein Grundstück baureif, erschlossen oder mit Altlasten belastet ist. Er ist eine politische Einnahmeentscheidung des Landes.

Die Änderung wird durch ein Landesgesetz wirksam. Maßgeblich ist dabei nicht automatisch der Tag der Unterschrift. Für die Einordnung zählt regelmäßig, wann der steuerbare Erwerbsvorgang verwirklicht wird. Bei einem Vertrag mit aufschiebender Bedingung, einer Genehmigung oder einer späteren Ausübung eines Rechts muss der Notar den konkreten Ablauf einordnen.

Grunderwerbsteuer im GrundCheck-Musterbericht Wismar mit brandenburgischem Satz, Quelle und BerechnungsgrenzeSeite in voller Größe öffnen
Den brandenburgischen Steuersatz mit Quelle und Berechnungsgrenze gibt Seite 158 von 180 des am 12. September 2026 erstellten GrundCheck-Musterberichts Wismar aus.

Was genau besteuert wird

§ 1 GrEStG erfasst vor allem den Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück. Die Steuer knüpft an den rechtlichen Erwerbsvorgang an, nicht erst an die spätere Eintragung im Grundbuch. Auch bestimmte Tauschvorgänge, Auflassungen und gesellschaftsrechtliche Veränderungen können unter das Gesetz fallen. Bei einem normalen Kauf ist der notarielle Vertrag der Ausgangspunkt der Prüfung.

Die Bemessungsgrundlage ist nach § 8 GrEStG die Gegenleistung. Meist ist das der Kaufpreis. Hinzukommen können übernommene Belastungen, ein vom Käufer übernommenes Darlehen oder andere vertragliche Pflichten. Bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche oder ein mitverkauftes Gartenhaus können getrennt bewertet werden, wenn der Vertrag ihren plausiblen Wert ausweist. Eine künstliche Aufteilung kann das Finanzamt korrigieren.

Bei einem Grundstück mit Gebäude wird grundsätzlich der gesamte einheitliche Kaufpreis betrachtet. Ein Bauvertrag mit demselben Verkäufer oder einem verbundenen Anbieter kann deshalb zusammen mit dem Grundstückskauf beurteilt werden. Ein vermeintlich niedriger Landpreis schützt nicht, wenn die Verträge wirtschaftlich ein einheitliches Bauvorhaben bilden.

Deutschlandkarte mit allen sechzehn Ländern, eingefärbt nach Grunderwerbsteuersätzen von 3,5 bis 6,5 ProzentKarte in voller Größe öffnen
Die bundesweite Karte stellt die veröffentlichten Grunderwerbsteuersätze aller sechzehn Länder gegenüber. Sie zeigt den jeweiligen Satz, nicht den Steuerbetrag eines konkreten Kaufvertrags.

Wer zahlt und wann die Zahlung kommt

Nach § 13 GrEStG sind Käufer und Verkäufer gesetzliche Steuerschuldner. Der notarielle Vertrag verpflichtet normalerweise den Käufer zur Zahlung. Gegenüber dem Finanzamt bleibt die gesetzliche Konstruktion trotzdem relevant, etwa wenn der Käufer nicht zahlt oder der Vertrag rückabgewickelt wird.

Der Notar zeigt den Vertrag dem Finanzamt an. Danach erlässt das Finanzamt den Steuerbescheid. Nach § 15 GrEStG ist die Steuer grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Der Käufer sollte den Betrag nicht erst nach dem Bescheid in die Liquiditätsplanung aufnehmen. Die Bank verlangt häufig einen Nachweis, dass die Erwerbsnebenkosten aus Eigenmitteln oder der Finanzierung gedeckt sind.

Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nach § 22 GrEStG erst vornehmen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Der Eigentumsübergang wird dadurch nicht durch die bloße Zahlung ersetzt. Kaufpreiszahlung, Vormerkung, Steuerbescheid und Eintragung sind verschiedene Stationen, die im Vertrag sauber aufeinander abgestimmt werden müssen.

Welche Befreiungen in Betracht kommen

§ 3 GrEStG enthält Befreiungen, unter anderem für bestimmte Erwerbe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie. Auch ein Erwerb mit einem steuerpflichtigen Wert bis 2.500 Euro kann befreit sein. Geschwister gehören nicht zur geraden Linie. Bei Erbauseinandersetzungen und Scheidungsfolgen sind die Details des Rechtsgrundes entscheidend.

Eine Befreiung darf nicht aus dem familiären Verhältnis allein abgeleitet werden. Der Vertrag muss zum gesetzlichen Tatbestand passen. Das Finanzamt prüft außerdem, ob mehrere Schritte zusammengehören. Vor einer Übertragung in der Familie sollte der Notar die steuerliche Einordnung ausdrücklich ansprechen.

Kostenübersicht des Wismarer Musterberichts mit Bodenrichtwertanker, Grunderwerbsteuer und weiteren ErwerbsnebenkostenSeite in voller Größe öffnen
Im vollständigen Erwerbskostenrahmen erscheint der brandenburgische Steuersatz auf Seite 156 von 180 des GrundCheck-Musterberichts Wismar vom 12. September 2026.

Die Sätze der Länder richtig lesen

Die nachfolgende Tabelle kommt unmittelbar aus der landesbezogenen Wissensbasis. Sie trennt den Wert von seiner Rechtsgrundlage und verlinkt die jeweilige amtliche Quelle. Bei historischen Stufen ist der Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs genannt. Bei Bayern ist kein eigenes Landesgesetz hinterlegt, daher gilt der Bundessteuersatz nach § 11 GrEStG.

LandWertRechtsgrundlageQuelle
Baden-WürttembergSteuersatz: 5,0. Der landesrechtlich festgesetzte Steuersatz beträgt 5 Prozent seit dem 1. November 2011.§ 11 GrEStG i.V.m. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der GrunderwerbsteuerQuelle Baden-Württemberg
BayernBayern: 3,5 %. Bayern hat keinen eigenen landesgesetzlichen Steuersatz beschlossen; es gilt der Bundessteuersatz nach § 11 GrEStG.§ 11 Abs. 1 GrEStGQuelle Bayern
BerlinBerlin: 6,0 %. Der Steuersatz für Rechtsvorgänge betreffend Grundstücke im Land Berlin beträgt 6,0 Prozent; anzuwenden auf Vorgänge ab 1. Januar 2014.§ 3 des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die GrunderwerbsteuerQuelle Berlin
BrandenburgRechtsvorgänge ab 1. Juli 2015: 6,5 %. Der Steuersatz gilt für Rechtsvorgänge über im Land Brandenburg belegene Grundstücke, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden; dies ist die landesrechtliche Steuersatzregel neben dem Bundes-GrEStG.§§ 1 und 2 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die GrunderwerbsteuerQuelle Brandenburg
BremenErwerbsvorgänge ab dem 1. Juli 2025: 5,5 %. Für ab dem 1. Juli 2025 verwirklichte Erwerbsvorgänge beträgt der Steuersatz 5,5 % der Bemessungsgrundlage.
Erwerbsvorgänge davor: 5,0 %. Für früher verwirklichte Erwerbsvorgänge galten 5 %; dieser Satz galt seit dem 1. Januar 2014.
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Bremen)Quelle Bremen
HamburgAlle Grundstücke in Hamburg: 5,5 %. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (GrEStFestG HA), gültig ab 1.1.2023; ersetzt insoweit den Bundessatz von 3,5 % nach § 11 GrEStG.§ 1 GrEStFestG HAQuelle Hamburg
HessenHessen: 6 %. Für Erwerbsvorgänge in Hessen gilt der aktuelle Satz von 6 Prozent; dies ist vom bundesrechtlichen Erhebungstatbestand zu trennen.Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16.07.2014 (GVBl. 2014 S. 179), § 11 Abs. 1 GrEStGQuelle Hessen
Mecklenburg-VorpommernGrunderwerbsteuersatz Mecklenburg-Vorpommern: 6 %. Gilt nach übereinstimmenden Sekundärquellen seit dem 1. Juli 2019 (zuvor 5 %, davor bundeseinheitlich 3,5 %); die amtliche Steuerportal-Seite bestätigt nur den aktuell geltenden Satz, ohne selbst ein Datum zu nennen.Landesrechtliche Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes für Mecklenburg-VorpommernQuelle Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenSteuersatz: 5,0. Niedersachsen setzt den Steuersatz seit 1. Januar 2014 auf 5 Prozent fest.§ 1 Abs. 2 GrEStFG,NIQuelle Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenLandessteuersatz: 6,5 %. Der Satz gilt für Erwerbsvorgänge betreffend in Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden.§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer NRWQuelle Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz: 5 %. Der landesweit geltende Satz beträgt 5 Prozent; der bundesrechtliche Steuertatbestand bleibt davon getrennt.§ 11 Abs. 1 GrEStG i.V.m. rheinland-pfälzischer SteuersatzregelungQuelle Rheinland-Pfalz
SaarlandSaarland, Erwerbsvorgänge ab 01.01.2015: 6,5 %. Der landeseigene Steuersatz beträgt 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Er beruht auf dem Landesgesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, das nach Artikel 105 Absatz 2a Satz 2 GG den bundesrechtlichen Satz von 3,5 Prozent nach § 11 Absatz 1 GrEStG im Saarland ersetzt.
Saarland, frühere Sätze: 3,5 % bis 31.12.2010; 4 % 2011; 4,5 % 2012; 5,5 % 01.01.2013–31.12.2014. Das Serviceportal des Landes führt die Satzstufen vollständig auf; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Saarland), in der Fassung des Artikels 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015 (Gesetz Nr. 1845, Amtsbl. I 2014 S. 447)Quelle Saarland
SachsenSachsen: 5,5 %. Der Steuersatz gilt für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen und nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden; der bundesrechtliche Steuertatbestand bleibt davon getrennt.§ 1 SächsGrEStSatzGQuelle Sachsen
Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt: 5 %. Der landesgesetzliche Satz beträgt 5 v. H.; die Fassung nennt als Anwendungsbeginn für die geänderte Satzregelung den 1. März 2012. Der bundesrechtliche Steuertatbestand nach GrEStG bleibt getrennt.§ 1 GrEStFestG STQuelle Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinSteuersatz: 6,5. Schleswig-Holstein setzt den Grunderwerbsteuersatz seit 1. Januar 2014 auf 6,5 Prozent fest.Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der GrunderwerbsteuerQuelle Schleswig-Holstein
ThüringenGrunderwerbsteuersatz Thüringen: 5,0 %. Der amtliche Finanzbericht bestätigt die Senkung des Thüringer Grunderwerbsteuersatzes zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent; der bundesrechtliche Steuertatbestand bleibt davon getrennt.§ 1 GrEStSatzG TH (Fassung vom 22.09.2023, gültig ab 01.01.2024)Quelle Thüringen

Ein Vergleich der Prozentsätze ist nur der erste Schritt. Die Tabelle beantwortet nicht, ob ein konkreter Vertrag steuerpflichtig ist, welche Gegenleistung das Finanzamt anerkennt oder ob eine Befreiung greift. Auch eine spätere Änderung des Landesgesetzes kann für einen bereits verwirklichten Vorgang ohne Bedeutung sein.

Für die Einordnung gilt eine klare Hierarchie: Bundesrecht bestimmt den Steuertatbestand, Landesrecht den Steuersatz, und die Gemeinde kann mit Satzungen weitere Grundstückskosten auslösen.

Was der Steuersatz nicht verrät

Die Steuer sagt nichts über die übrigen Erwerbsnebenkosten. Notar und Grundbuch richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Ein Maklerhonorar kann bei unbebauten Grundstücken anders verteilt werden als beim Kauf einer Wohnung. Straßenausbaubeiträge, Vermessung, Hausanschlüsse und eine mögliche Bodenuntersuchung hängen vom Grundstück und von der Gemeinde ab.

Auch die Finanzierung verändert den Vergleich. Ein hoher Steuersatz kann durch einen niedrigeren Kaufpreis teilweise ausgeglichen werden; ein vermeintlich günstiges Grundstück kann wegen offener Beiträge deutlich teurer werden. Für die Entscheidung gehört daher eine vollständige Nebenkostenrechnung neben die Landeszahl. Die Übersicht zu Kosten und Steuern und die Kaufabwicklung beim Notar helfen bei dieser Einordnung.

Prüfung vor dem Notartermin

Vor der Beurkundung sollte die genaue Flurstücksbezeichnung stimmen. Der Steuersatz folgt dem Grundstück, nicht dem Wohnort des Käufers. Liegen mehrere Flurstücke in verschiedenen Ländern vor, kann die Aufteilung des Kaufpreises steuerlich relevant werden.

Fordern Sie den Vertragsentwurf frühzeitig an und markieren Sie alle übernommenen Verpflichtungen. Prüfen Sie getrennte Werte für bewegliche Sachen, Bedingungen und Rücktrittsrechte. Die Prüfung von Grundbuch und Liegenschaftsdaten verhindert, dass eine falsche Fläche oder ein nicht mitverkauftes Teilstück in die Kalkulation rutscht.

Steuer nicht isoliert kalkulieren. Ein GrundCheck-Bericht ordnet das konkrete Flurstück, die Lage und weitere kaufrelevante Risiken ein. Grundstück prüfen.

Weitere Einordnungen und vergleichbare Prüfungen: Abstandsflächen und Steuerfolgen, Baulasten im Ländervergleich, Straßenausbaubeiträge im Vergleich und Denkmalschutz im Ländervergleich. Weitere Vergleichsthemen sind verfahrensfreie Bauvorhaben und Geoportale der Länder.

Vor dem Kauf die Daten abgleichen. Die Grundstücksprüfung verbindet Flurstück, Lage und die relevanten öffentlichen Hinweise. Grundstück prüfen.

Wo die Rechtslage geprüft wird

Für den Bundesrahmen sind § 1 GrEStG, § 3 GrEStG, § 8 GrEStG, § 13 GrEStG, § 15 GrEStG und § 22 GrEStG maßgeblich. Die landesbezogenen Quellen stehen jeweils in der Vergleichstabelle; zusätzliche Hinweise bieten das Finanzamt-Portal und die Informationen des Bundesfinanzministeriums.

Stand: August 2026. Die Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche Beratung zum einzelnen Vertrag. Weiterlesen: Abstandsflächen im Ländervergleich, und Kosten und Steuern.

Häufige Fragen

Welches Bundesland hat den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz?

Bayern wendet den Bundessteuersatz von 3,5 Prozent an. Für den konkreten Kauf müssen trotzdem Bemessungsgrundlage, Vertragsinhalt und mögliche Befreiungen nach §§ 3 und 8 GrEStG geprüft werden.

Zählt der Tag der Unterschrift für den Steuersatz?

Nicht zwingend. Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der steuerbare Erwerbsvorgang verwirklicht wird. Bedingungen, Genehmigungen und besondere Vertragsgestaltungen können die Einordnung beeinflussen; der Notar und das Finanzamt prüfen den Einzelfall.

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

Gesetzlich sind nach § 13 GrEStG beide Vertragsparteien Steuerschuldner. Im Kaufvertrag wird die Zahlung fast immer dem Käufer auferlegt. Gegenüber dem Finanzamt bleibt die gesetzliche Haftung davon getrennt.

Wann wird die Steuer fällig?

Der Steuerbescheid wird nach der Anzeige des notariellen Vertrags erlassen. Nach § 15 GrEStG ist die Steuer grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgt erst nach der Zahlung.

Kann eine Einbauküche die Steuer mindern?

Bewegliche Gegenstände können aus der Bemessungsgrundlage herausfallen, wenn sie im Vertrag getrennt und mit einem plausiblen Wert ausgewiesen werden. Ein frei erfundener Wert oder eine wirtschaftlich einheitliche Bauleistung wird nicht zuverlässig anerkannt.

Ist ein niedriger Steuersatz automatisch der günstigste Kauf?

Nein. Kaufpreis, Makler, Notar, Grundbuch, Erschließung, Hausanschlüsse und Bodenrisiken können die Differenz beim Steuersatz übersteigen. Der Steuersatz ist ein Kostenbaustein, keine vollständige Bewertung des Grundstücks.

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