Vergleich
Geoportale der 16 Bundesländer im Vergleich
Wo finden Käufer Bebauungsplan, ALKIS und Bodenrichtwert in den 16 Bundesländern?
Auf dieser Seite
Drei Datenfragen vor dem Kauf
Ein Geoportal ist selten nur eine Karte. Es bündelt Geobasisdaten, Planungsinformationen und Fachlayer, die von verschiedenen Stellen gepflegt werden. Für ein Grundstück sind drei Fragen getrennt zu beantworten: Was ist planungsrechtlich zulässig, wo liegen Flurstück und Gebäude, und welcher Bodenwert gilt als Vergleichsgröße?
Die Länder bieten dafür unterschiedliche Einstiege. Manche Oberfläche führt direkt zu Bauleitplanung und ALKIS, andere verweist auf ein eigenes Bodenrichtwertsystem oder auf kommunale Dienste. Der Name des Portals sagt weniger aus als Datenstand, Metadaten und zuständige Stelle.
- Den Bebauungsplan richtig lesen
- Bodenrichtwert als Vergleichsgröße
- Warum die Länder verschiedene Einstiege anbieten
- Arbeitsablauf für ein Kaufgrundstück
- Quellen und Prüfstand
Quelle: Geoportale, ALKIS- und BORIS-Dienste der 16 Länder; Stand August 2026
Den Bebauungsplan richtig lesen
Ein Kartendienst kann die Umringe eines Bebauungsplans zeigen, seine textlichen Festsetzungen aber nur verlinken oder verkürzt wiedergeben. Für die Bebaubarkeit müssen Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, örtliche Satzungen und mögliche Änderungen zusammen gelesen werden. Nach § 10 BauGB wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen; die Gemeinde bleibt Trägerin der verbindlichen Planung.
Die Abfrage nach § 30 BauGB beginnt deshalb mit der exakten Flurstücksnummer und der richtigen Planfassung. Ein farbiger Layer kann eine Baugrenze, eine Nutzungsart oder eine überlagernde Festsetzung zeigen, aber nicht zuverlässig erklären, ob eine Befreiung, eine Baulast oder eine Ausnahme greift. Die Prüfung von Bebauungsplan und Bebaubarkeit braucht die Originalunterlagen.

ALKIS ist Geobasis, kein Grundbuch
ALKIS beschreibt Flurstücke, Lagebezeichnungen, tatsächliche Nutzung und häufig Gebäudeumringe. Es ist für die Identifikation eines Grundstücks sehr nützlich, beweist aber weder Eigentum noch jede privatrechtliche Grenze. Eigentümerdaten und Belastungen stehen im Grundbuch; der Zugang richtet sich nach dem berechtigten Interesse, unter anderem nach § 12 GBO.
Eine ALKIS-Linie auf dem Bildschirm ist zudem keine Grenzfeststellung. Ungenaue Darstellungen entstehen durch Maßstab, generalisierte Geometrie, alte Vermessungen oder die Überlagerung mit Luftbildern. Bei einem Grenzzaun, einer geplanten Garage oder einer Teilung sollte das zuständige Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermesser hinzugezogen werden. Die Gegenüberstellung von Grundbuch und ALKIS zeigt, welche Frage jedes System beantworten kann.

Bodenrichtwert als Vergleichsgröße
Der Bodenrichtwert beschreibt nach § 196 BauGB den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Bodenrichtwertzone. Er ist eine statistische Orientierung, kein Verkehrswert des einzelnen Flurstücks. Zuschnitt, Erschließungszustand, Baurecht, Hang, Altlasten und Dienstbarkeiten können den konkreten Wert deutlich verändern.
Für die Abfrage zählt das Bezugsdatum. Ein aktueller Wert kann sich auf einen Stichtag beziehen, der vor dem Kaufangebot liegt. Nach § 199 BauGB und den dazugehörigen Regelungen arbeiten die Gutachterausschüsse mit Zonen und wertbestimmenden Merkmalen. Ein kostenloser Kartenausschnitt ersetzt keine Auskunft mit den vollständigen Eigenschaften der Zone. Die Einordnung von Bodenrichtwert und Grundstückswert ergänzt diese Abfrage.
- BauleitplanungPlan, Text und Bekanntmachung der Gemeinde
- ALKISFlurstücksidentität und Geometrie
- BORISZonenwert, Stichtag und Entwicklungszustand
Quelle: Geoportale, ALKIS- und BORIS-Dienste der 16 Länder; Stand August 2026
Die 16 Landesgeoportale
Die Übersicht nennt je Land den offiziellen Zugang, der in den Datensätzen für die Grundstücksprüfung hinterlegt ist. Daraus folgt nicht, dass jeder Dienst dort identisch funktioniert. Bei einem Land öffnet sich ein Kartenviewer, bei einem anderen eine Metadatenseite mit Weiterleitungen zu ALKIS, Bauleitplanung oder Bodenrichtwert.
| Land | Wert | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesgeoportal: https://www.geoportal-bw.de. Das Portal bündelt unter anderem Raumordnung, Regionalpläne und Bauleitpläne. | § 4 GeoZG BW | Quelle Baden-Württemberg |
| Bayern | Landesweites Geoportal: Geoportal Bayern. Das Portal bündelt Geodatendienste, darunter ALKIS, Bauleitplanung und Bodenrichtwertdienste. | Art. 4 BayGDIG | Quelle Bayern |
| Berlin | Landesweites Geoportal: Geoportal Berlin. Die amtliche Seite beschreibt den zentralen Zugang zu allen Geodaten des Landes Berlin. | § 1 GeoZG Bln | Quelle Berlin |
| Brandenburg | Landesweites Geoportal: Geoportal Brandenburg. Die LGB führt das Geoportal Brandenburg als amtliches Geodatenportal. | Geodateninfrastruktur Brandenburg | Quelle Brandenburg |
| Bremen | Landesportal: GeoPortal Bremen. Das GeoPortal Bremen führt die amtlichen Geodaten des Landes zusammen, darunter die seit Juni 2024 offenen Datensätze des Liegenschaftskatasters. | § 3 BremVermKatG | Quelle Bremen |
| Hamburg | Amtliches Geoportal: https://geoportal-hamburg.de/. Betrieben vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV). | Geoportal Hamburg; Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung | Quelle Hamburg |
| Hessen | Landesweites Geoportal: Geoportal Hessen. Das Portal bündelt amtliche Geodaten und Kartenviewer. | § 1 Hessisches Geodateninfrastrukturgesetz | Quelle Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesweites Geoportal: GeoPortal Mecklenburg-Vorpommern. Betrieben vom Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) M-V; zentrale Plattform u.a. für Flurstücke (ALKIS), Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Kartenwerke und Bauleitplanung. | Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI-MV) | Quelle Mecklenburg-Vorpommern |
| Niedersachsen | Landesgeoportal: https://geoportal.geodaten.niedersachsen.de/. Das Geodatenportal bündelt niedersächsische Geodaten und Dienste. | § 1 NGDI | Quelle Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Landesweites Geoportal: GEOportal.NRW. Das Portal bündelt Geobasisdaten, Fachinformationen und Verweise auf BORIS-NRW. | § 3 VermKatG NRW | Quelle Nordrhein-Westfalen |
| Rheinland-Pfalz | Landesweites Geoportal: GeoPortal.rlp. Das Portal stellt amtliche Geodaten und Kartenviewer des Landes bereit. | § 1 LGDIG | Quelle Rheinland-Pfalz |
| Saarland | Landesweites Geoportal: GeoPortal Saarland. Zentrales Zugangsportal zu raumbezogenen Informationen der Geodateninfrastruktur Saarland (GDI-SL); laut englischer Portalseite seit 2010 online, relauncht am 29. Juni 2020. | Geodateninfrastruktur Saarland (GDI-SL) | Quelle Saarland |
| Sachsen | Landesweites Geoportal: Geoportal Sachsenatlas. Das amtliche Portal stellt Geodaten und Karten des Freistaates Sachsen bereit. | Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz | Quelle Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Landesweites Geoportal: Geodatenportal Sachsen-Anhalt / Sachsen-Anhalt-Viewer. Amtlicher Einstieg zu Geobasis- und Geofachdaten des Landes; die Seite nennt kein Inkrafttretensdatum der Portaladresse. | Geodatenportal Sachsen-Anhalt | Quelle Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Landesgeoportal: https://www.geoportal.gdi-sh.de/. Die amtliche Linkliste der Landesvermessung verweist auf das Geoportal der GDI-SH. | Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein | Quelle Schleswig-Holstein |
| Thüringen | Landesweites Geoportal: Geoportal Thüringen. Das amtliche Portal bündelt Karten, Geodatendienste und landesweite Geoinformationen. | Thüringer Geodateninfrastrukturrecht | Quelle Thüringen |
Stand: August 2026. Die Tabelle bezeichnet den landesweiten Einstieg, nicht die verbindliche Auskunft zu einem konkreten Flurstück. Für Planfassung, Grenzverlauf und Bodenrichtwertzone ist der jeweilige Fachdienst oder die Gemeinde maßgeblich.

Warum die Länder verschiedene Einstiege anbieten
Geodaten werden föderal und fachbezogen organisiert. Das Landesrecht bestimmt Infrastruktur und Zugangsstellen, während Katasterämter, Gutachterausschüsse und Gemeinden ihre eigenen Daten liefern. Deshalb können zwei Länder gleichartige Informationen unter verschiedenen Menüs führen oder die kommunale Bauleitplanung nur über eine Suchkarte verlinken.
Stadtstaaten haben eine andere Verwaltungsstruktur als Flächenländer. In Hamburg, Berlin oder Bremen liegen viele Aufgaben bei Landes- oder Bezirksstellen; anderswo muss die Gemeinde die rechtsverbindliche Planfassung bereitstellen. Ein landesweiter Viewer verhindert diese Zuständigkeitsgrenze nicht.
Metadaten und Kartenstand prüfen
Vor dem Speichern eines Screenshots sollte der Datenstand notiert werden. Prüfen Sie Aktualisierungsdatum, Maßstab, Koordinatensystem, Genauigkeit, Dienstbetreiber und die Lizenz des Layers. Bei WMS- oder Kacheldiensten ist sichtbar, was der Viewer rendert; die Metadaten erklären, welche Objektklasse tatsächlich dahinterliegt.
Bei einem Bebauungsplan sollten Planname, Beschlussdatum und Änderungsstand notiert werden. Bei ALKIS sind Flurstücksnummer, Gemarkung und Auszugstermin entscheidend. Für den Bodenrichtwert gehören Stichtag, Zone, Entwicklungszustand und Grundstücksmerkmale in die Notiz. Erst diese Kombination macht eine spätere Prüfung nachvollziehbar. Nach § 1 und § 3 des jeweiligen Geodatenrechts können Zugangs- und Bereitstellungsregeln landesrechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein.
Ein Dienst kann technisch erreichbar sein und dennoch veraltete oder unvollständige Daten anzeigen. Prüfen Sie deshalb, ob die Gemeinde eine neuere Planfassung, das Vermessungsamt einen aktualisierten Auszug oder der Gutachterausschuss eine korrigierte Zone führt. Die Karte ist nur der Einstieg, nicht die letzte Instanz. Jeder Layer braucht deshalb eine eigene Plausibilitätsprüfung.
Auch ein grünes Symbol oder eine farbige Fläche ist keine rechtliche Bewertung. Schutzgebiete, Überschwemmungsflächen, Altlasten und Denkmale können aus verschiedenen Fachdiensten stammen. Für die Denkmalschutzregeln und Denkmalbereiche muss die zuständige Denkmalstelle zusätzlich geprüft werden.
Arbeitsablauf für ein Kaufgrundstück
Beginnen Sie mit Gemarkung, Flur und Flurstück. Speichern Sie den ALKIS-Auszug mit Datum, öffnen Sie die Bauleitplanung und lesen Sie die textlichen Festsetzungen. Danach folgen Bodenrichtwertzone, Erschließungsinformationen, Schutzgebiete, Hochwasser- und Altlastenhinweise. Die Reihenfolge verhindert, dass ein plausibler Bodenwert die wichtigere Frage nach der Nutzbarkeit überdeckt.
Für den Planungsstatus im unbeplanten Innenbereich ist § 34 BauGB relevant, im Außenbereich § 35 BauGB. Ein landwirtschaftlicher oder naturschutzrechtlicher Layer kann eine zusätzliche Zulassung verlangen. Der Vergleich verfahrensfreier Nebenanlagen hilft erst dann, wenn der Standort planungsrechtlich feststeht.
Zur Finanzierung gehören außerdem die Grunderwerbsteuer nach Land und der Vergleich der Straßenausbaubeiträge. Der Bodenrichtwert darf nicht als Ersatz für ein Gutachten oder eine Kaufpreisverhandlung verwendet werden.
Grundstücksdaten vor dem Kauf zusammenführen. Ein GrundCheck-Bericht ordnet Flurstück, Planungsstand und erkennbare öffentlich-rechtliche Hinweise in einem prüfbaren Ablauf ein. Grundstück prüfen.
Für Abstandsfragen hilft der Vergleich der Abstandsflächen; bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ergänzt der Baulastenvergleich der Länder die Kartenprüfung.
Die Kartenansicht mit den Originalquellen abgleichen. So bleibt sichtbar, welche Aussage aus ALKIS, Planungsrecht oder Bodenrichtwert stammt. Grundstück prüfen.
Was die Karte nicht beweist
Eine Karte zeigt eine Datenrepräsentation zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie beweist keine Eigentümerstellung, keine gesicherte Zufahrt, keine Erschließung und keine Genehmigungsfähigkeit. Für das Grundstücksrecht sind zusätzlich Grundbuch, Baulasten, Verträge und Bescheide zu lesen. § 2 GBO ordnet das Grundbuch als Register, während § 13 GBO den Antrag auf Eintragung betrifft.
Quellen und Prüfstand
Die planungsrechtlichen Leitnormen sind § 10 BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 196 BauGB und § 199 BauGB. Das Bundesministerium für Wohnen erläutert den bundesweiten Rahmen; die landesbezogenen Einstiege stehen in der Tabelle.
Für Grundbuchfragen sind § 2 GBO, § 12 GBO und § 13 GBO relevant. Stand: August 2026. Die Angaben sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Auskunft des Vermessungsamtes, der Gemeinde oder des Gutachterausschusses. Weiterlesen: Grundbuch und ALKIS, Bebauungsplan und Bebaubarkeit, Verfahrensfrei im Ländervergleich und Grunderwerbsteuer im Ländervergleich.