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Grundstückskosten: Steuern und Gebühren

Welche Nebenkosten beim Grundstückskauf entstehen und wie Sie Steuern, Notar, Grundbuch, Anschlüsse und Beiträge realistisch kalkulieren.

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Die kurze Antwort vor den Details

Bei einem Grundstückskauf in Deutschland ohne Makler sollten Sie ungefähr acht Prozent zusätzlich zum Kaufpreis für Steuer, Notar und Grundbuch einplanen. Mit Makler sind fünfzehn Prozent eine brauchbare erste Reserve. Drei weitere Positionen gehören nicht in eine Prozentformel, weil sie vom Flurstück und nicht vom Kaufpreis abhängen: ein möglicher Erschließungsbeitrag für die Straße, Anschlusskosten für Wasser, Abwasser und Strom sowie die jährliche Grundsteuer.

Erwerbsbudget im GrundCheck-Musterbericht Wismar mit amtlichem Wertanker und KaufnebenkostenSeite in voller Größe öffnen
Amtliche Fläche und Bodenrichtwert bilden auf Seite 156 von 180 des GrundCheck-Musterberichts Wismar vom 12. September 2026 den Wertanker; daneben steht der Kostenstapel mit landesspezifischer Steuer und klar benannten Annahmen.

Grunderwerbsteuer: Der Satz hängt vom Bundesland ab

Brandenburg erhebt beim Grundstückskauf 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Das gehört zu den höchsten Sätzen in Deutschland. Der Satz gilt dort für alle seit dem 1. Juli 2015 abgeschlossenen Geschäfte nach dem brandenburgischen Gesetz zum Steuersatz; zuvor waren es 5 Prozent. Die zuständigen Finanzämter erläutern den geltenden Satz und das Verfahren.

Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung nach § 8 GrEStG. Meist ist das der Kaufpreis plus weitere übernommene Verpflichtungen, etwa ein übernommenes Darlehen oder eine Zusage an den Verkäufer. Bewegliche Sachen, die mit dem Grundstück verkauft werden, sind kein Grundstück. Der Inhalt eines Schuppens oder ein Wohnwagen kann im Vertrag mit einem vertretbaren Wert getrennt aufgeführt werden. Das senkt die Bemessungsgrundlage. Ein Wert darf nicht frei erfunden werden, denn das Finanzamt vergleicht ihn mit den tatsächlichen Verhältnissen.

Nach § 13 GrEStG sind beide Vertragsparteien Steuerschuldner. Im Vertrag wird die Steuer fast immer dem Käufer auferlegt. Die gemeinsame Haftung bleibt trotzdem bestehen: Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer wenden. Der Notar meldet die Urkunde. Das Finanzamt erlässt den Bescheid, und die Zahlung ist nach § 15 GrEStG einen Monat nach Bekanntgabe fällig, sofern kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.

§ 3 GrEStG enthält eine kurze Liste von Befreiungen. Häufig sind Käufe mit einem steuerpflichtigen Wert bis 2.500 € sowie Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung und Verwandten in gerader Linie. Dazu zählen Eltern, Kinder, Enkel und Stiefkinder. Geschwister gehören nicht zur geraden Linie und sind nicht befreit.

Warum die Eigentumsumschreibung auf ein Papier wartet

§ 22 GrEStG verbietet dem Grundbuchamt die Eintragung eines neuen Eigentümers, bevor das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Diese Regel bestimmt den Ablauf des gesamten Kaufs. Die Unterschrift macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer. Das Eigentum geht erst mit der Eintragung über, und diese wartet auf die Steuerfreigabe.

Die Wartezeit beträgt normalerweise einige Wochen und kann in stark belasteten Bezirken länger dauern. Überbrückt wird sie durch die Auflassungsvormerkung. Sie wird nach der Beurkundung für den Käufer eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer das Flurstück inzwischen nochmals verkauft oder belastet. Der Kaufpreis sollte erst fließen, wenn die Vormerkung eingetragen und die vereinbarten Voraussetzungen vom Notar bestätigt sind. Diese Reihenfolge ist der zentrale Schutz des Käufers im deutschen Grundstückskauf.

Vor der Kalkulation das Grundstück eindeutig kennen. Ein GrundCheck-Bericht ordnet die Adresse dem amtlichen Flurstück zu und zeigt Planungs- und Risikohinweise, die entscheiden, ob acht Prozent Zusatzkosten realistisch sind. Grundstück prüfen.

Notar und Grundbuch: So entsteht die Rechnung

Notarkosten sind in Deutschland nicht verhandelbar und kein fester Prozentsatz. Grundlage ist das GNotKG. Der Geschäftswert, meist der Kaufpreis, wird in der Tabelle B nachgeschlagen. Für jede Tätigkeit gilt ein bestimmter Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis. Jeder Notar im Land berechnet dieselben gesetzlichen Gebühren. Ein Preisvergleich bringt hier keinen Vorteil.

Seite zum veröffentlichten GrunderwerbsteuersatzSeite in voller Größe öffnen
§ 11 GrEStG und das Bundesportal belegen auf Seite 158 von 180 des GrundCheck-Musterberichts Wismar vom 12. September 2026 Mecklenburg-Vorpommerns veröffentlichten Grunderwerbsteuersatz von 6,0 %. Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Steuerbescheid sind damit nicht festgestellt.

Keine Umsatzsteuer auf das Land, Umsatzsteuer auf Leistungen

Der Grundstücksverkauf ist nach § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreit, weil er bereits der Grunderwerbsteuer unterliegt. Käufer aus dem Ausland vermuten deshalb manchmal 19 Prozent Umsatzsteuer im Kaufpreis. Dort steht sie nicht. Umsatzsteuer fällt bei den Leistungen rund um den Kauf an, etwa beim Notar, Makler, Vermesser oder Architekten. Gerichts- und Grundbuchgebühren enthalten keine Umsatzsteuer.

Maklerprovision und die Ausnahme für unbebaute Grundstücke

Seit Dezember 2020 verlangen §§ 656a bis 656d BGB bei bestimmten Verbraucherkäufen eine gleichmäßige Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer. Dieser Schutz gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Ein unbebautes Grundstück fällt nicht darunter. § 656c BGB und die benachbarten Vorschriften erfassen kein unbebautes Baugrundstück. Deshalb kann bei Land der gesamte Maklerlohn dem Käufer auferlegt werden.

In Berlin und Brandenburg bedeutet das häufig 7,14 Prozent einschließlich Umsatzsteuer. Bei einem Grundstück für 254.400 € sind das 18.164 €, also mehr als die Grunderwerbsteuer. Die Provision ist im Gegensatz zur Steuer verhandelbar. Vor dem Angebot sollten Betrag, Zahlungspflicht und Auslöser schriftlich feststehen. Prüfen Sie außerdem, ob die Provisionsklausel auch gilt, wenn der Kauf wegen einer Bedingung scheitert.

Vermessung: manchmal freiwillig, manchmal zwingend

Grenzen im Liegenschaftskataster sind Daten. Grenzen vor Ort sind Grenzzeichen. Beides stimmt nicht immer überein. Eine Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermesser klärt die rechtliche Grenze und setzt die Zeichen. Abgerechnet wird nach der staatlichen Vermessungsgebührenordnung, deren Tarife mit Wirkung zum 1. Januar 2026 geändert wurden.

Planen Sie die Vermessung ein, wenn die Grenze nicht markiert ist, das Grundstück geteilt werden soll, ein Zaun oder Gebäude nahe der Grenze steht oder ein Nachbar einen anderen Grenzverlauf annimmt. Eine Flurstücksteilung braucht immer einen Vermesser. Die neuen Flurstücksnummern müssen vor der Übertragung des Teilstücks durch den Notar vorhanden sein.

Erschließungsbeitrag: Die Rechnung nach dem Eigentumsübergang

Dieser Kostenblock sprengt Budgets, weil er nicht an den Kaufvertrag gebunden ist. Baut eine Gemeinde erstmals eine öffentliche Straße, einen Gehweg, einen Platz oder die zugehörige Beleuchtung und Entwässerung, kann sie die Kosten nach § 127 BauGB von den angrenzenden Eigentümern verlangen. Nach § 129 Abs. 1 BauGB muss die Gemeinde mindestens zehn Prozent selbst tragen. Bis zu neunzig Prozent werden damit auf die Grundstücke verteilt. Nach § 133 BauGB entsteht der Beitrag erst mit der endgültigen Herstellung der Anlage. Vorausleistungen kann die Gemeinde schon vorher verlangen.

Verwechseln Sie diesen Beitrag nicht mit zwei anderen Gebühren. Der Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung bestehender Straßen wurde in Brandenburg durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Brandenburgische Gemeinden dürfen ihn für Arbeiten ab diesem Datum nicht mehr erheben. Der Anschlussbeitrag für Wasser und Abwasser folgt dagegen einem anderen System, nach § 8 des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes und der Satzung des zuständigen Zweckverbands. Die Prüfung der Anschlüsse zeigt diese Kosten, die bei einem typischen Grundstück von einigen hundert Euro Beitrag bis zu mehreren tausend Euro für die tatsächlichen Leitungen reichen können.

Grundsteuer: Die jährliche Belastung

Brandenburg wendet seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell der Grundsteuer an. Drei Werte werden miteinander multipliziert. Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert fest. Bei einem unbebauten Grundstück ergibt er sich nach § 247 BewG einfach aus Fläche mal Bodenrichtwert. Dieser Wert wird mit der Steuermesszahl nach § 15 GrStG multipliziert. Sie beträgt für unbebaute Grundstücke 0,34 Promille und für Wohngrundstücke 0,31 Promille. Danach wendet die Gemeinde ihren Hebesatz nach § 25 GrStG an.

Beim 800 Quadratmeter großen Grundstück mit einem Bodenrichtwert von 110 € je Quadratmeter beträgt der Grundsteuerwert 88.000 €. Der Steuermessbetrag liegt bei 29,92 €. Die Jahressteuer ergibt sich aus diesem Betrag mal dem örtlichen Hebesatz. Die örtlichen Hebesätze für Grundsteuer B lagen 2025 zwischen 150 und 610 Prozent. Dasselbe Grundstück kostet damit je nach Gemeinde zwischen 45 € und 183 € pro Jahr. Vor dem Kauf sollte der konkrete Wert im Hebesatzregister geprüft werden. Den Ablauf erklärt die Übersicht der Finanzämter. Sobald ein Haus auf dem Grundstück steht, ändern sich Wert und Hebesatz regelmäßig nach oben.

Kosten, die ausländische Käufer oft nicht einplanen

Ausländische Käufer sollten neben dem Kaufpreis auch die organisatorischen Kosten der Abwicklung einplanen. Dazu gehören beglaubigte Übersetzungen, Vollmachten für den Notartermin und die Prüfung, ob eine finanzierende Bank zusätzliche Unterlagen verlangt. Wer nicht dauerhaft in Deutschland lebt, braucht außerdem einen verlässlichen Ansprechpartner für Steuerbescheide, Grundbuchpost und Nachfragen der Verwaltung. Diese Aufwendungen stehen selten in der ersten Maklerrechnung, können den Ablauf aber verzögern, wenn sie erst nach der Vertragsvorbereitung organisiert werden.

Amtliche Gebührenbeispiele für Notar und GrundbuchSeite in voller Größe öffnen
Drei Geschäftswerte bis 200.000 €, 500.000 € und 1.000.000 € veranschaulichen auf Seite 160 von 180 des GrundCheck-Musterberichts Wismar vom 12. September 2026 die Gebühren nach Tabelle B des GNotKG. Die Beispiele erfassen keine vertragsabhängigen Positionen oder Auslagen.

Was in Ihrem Bundesland anders ist

Bundesrecht setzt den gemeinsamen Rahmen, doch Landesrecht kann Details abweichend bestimmen. Die folgenden Tabellen zeigen die derzeit belegten Unterschiede; eine Zeile mit Keine Daten bleibt bis zur amtlichen Bestätigung offen.

LandWertRechtsgrundlageQuelle
Baden-WürttembergSteuersatz: 5,0. Der landesrechtlich festgesetzte Steuersatz beträgt 5 Prozent seit dem 1. November 2011.§ 11 GrEStG i.V.m. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der GrunderwerbsteuerQuelle Baden-Württemberg
BayernBayern: 3,5 %. Bayern hat keinen eigenen landesgesetzlichen Steuersatz beschlossen; es gilt der Bundessteuersatz nach § 11 GrEStG.§ 11 Abs. 1 GrEStGQuelle Bayern
BerlinBerlin: 6,0 %. Der Steuersatz für Rechtsvorgänge betreffend Grundstücke im Land Berlin beträgt 6,0 Prozent; anzuwenden auf Vorgänge ab 1. Januar 2014.§ 3 des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die GrunderwerbsteuerQuelle Berlin
BrandenburgRechtsvorgänge ab 1. Juli 2015: 6,5 %. Der Steuersatz gilt für Rechtsvorgänge über im Land Brandenburg belegene Grundstücke, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden; dies ist die landesrechtliche Steuersatzregel neben dem Bundes-GrEStG.§§ 1 und 2 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die GrunderwerbsteuerQuelle Brandenburg
BremenErwerbsvorgänge ab dem 1. Juli 2025: 5,5 %. Für ab dem 1. Juli 2025 verwirklichte Erwerbsvorgänge beträgt der Steuersatz 5,5 % der Bemessungsgrundlage.
Erwerbsvorgänge davor: 5,0 %. Für früher verwirklichte Erwerbsvorgänge galten 5 %; dieser Satz galt seit dem 1. Januar 2014.
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Bremen)Quelle Bremen
HamburgAlle Grundstücke in Hamburg: 5,5 %. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (GrEStFestG HA), gültig ab 1.1.2023; ersetzt insoweit den Bundessatz von 3,5 % nach § 11 GrEStG.§ 1 GrEStFestG HAQuelle Hamburg
HessenHessen: 6 %. Für Erwerbsvorgänge in Hessen gilt der aktuelle Satz von 6 Prozent; dies ist vom bundesrechtlichen Erhebungstatbestand zu trennen.Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16.07.2014 (GVBl. 2014 S. 179), § 11 Abs. 1 GrEStGQuelle Hessen
Mecklenburg-VorpommernGrunderwerbsteuersatz Mecklenburg-Vorpommern: 6 %. Gilt nach übereinstimmenden Sekundärquellen seit dem 1. Juli 2019 (zuvor 5 %, davor bundeseinheitlich 3,5 %); die amtliche Steuerportal-Seite bestätigt nur den aktuell geltenden Satz, ohne selbst ein Datum zu nennen.Landesrechtliche Festsetzung des Grunderwerbsteuersatzes für Mecklenburg-VorpommernQuelle Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenSteuersatz: 5,0. Niedersachsen setzt den Steuersatz seit 1. Januar 2014 auf 5 Prozent fest.§ 1 Abs. 2 GrEStFG,NIQuelle Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenLandessteuersatz: 6,5 %. Der Satz gilt für Erwerbsvorgänge betreffend in Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden.§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer NRWQuelle Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz: 5 %. Der landesweit geltende Satz beträgt 5 Prozent; der bundesrechtliche Steuertatbestand bleibt davon getrennt.§ 11 Abs. 1 GrEStG i.V.m. rheinland-pfälzischer SteuersatzregelungQuelle Rheinland-Pfalz
SaarlandSaarland, Erwerbsvorgänge ab 01.01.2015: 6,5 %. Der landeseigene Steuersatz beträgt 6,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Er beruht auf dem Landesgesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, das nach Artikel 105 Absatz 2a Satz 2 GG den bundesrechtlichen Satz von 3,5 Prozent nach § 11 Absatz 1 GrEStG im Saarland ersetzt.
Saarland, frühere Sätze: 3,5 % bis 31.12.2010; 4 % 2011; 4,5 % 2012; 5,5 % 01.01.2013–31.12.2014. Das Serviceportal des Landes führt die Satzstufen vollständig auf; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs.
§ 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Saarland), in der Fassung des Artikels 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015 (Gesetz Nr. 1845, Amtsbl. I 2014 S. 447)Quelle Saarland
SachsenSachsen: 5,5 %. Der Steuersatz gilt für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen und nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden; der bundesrechtliche Steuertatbestand bleibt davon getrennt.§ 1 SächsGrEStSatzGQuelle Sachsen
Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt: 5 %. Der landesgesetzliche Satz beträgt 5 v. H.; die Fassung nennt als Anwendungsbeginn für die geänderte Satzregelung den 1. März 2012. Der bundesrechtliche Steuertatbestand nach GrEStG bleibt getrennt.§ 1 GrEStFestG STQuelle Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinSteuersatz: 6,5. Schleswig-Holstein setzt den Grunderwerbsteuersatz seit 1. Januar 2014 auf 6,5 Prozent fest.Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der GrunderwerbsteuerQuelle Schleswig-Holstein
ThüringenGrunderwerbsteuersatz Thüringen: 5,0 %. Der amtliche Finanzbericht bestätigt die Senkung des Thüringer Grunderwerbsteuersatzes zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent; der bundesrechtliche Steuertatbestand bleibt davon getrennt.§ 1 GrEStSatzG TH (Fassung vom 22.09.2023, gültig ab 01.01.2024)Quelle Thüringen
LandWertRechtsgrundlageQuelle
Baden-WürttembergLandesmodell: modifiziertes Bodenwertmodell. Baden-Württemberg verwendet für die Grundsteuer B das modifizierte Bodenwertmodell.§ 1 LGrStGQuelle Baden-Württemberg
BayernGrundsteuer B: Flächenmodell. Der Grundsteuermessbetrag wird aus Äquivalenzbeträgen für Grund und Boden sowie Wohn- und Nutzflächen und den landesrechtlichen Messzahlen ermittelt.
Äquivalenzzahlen: 0,04 € je m² Grund und Boden; 0,50 € je m² Gebäudefläche. Art. 3 BayGrStG enthält besondere Reduzierungen und Sonderregeln, etwa bei Wohnnutzung und großen unbebauten Flächen.
Art. 1 und 3 BayGrStGQuelle Bayern
BerlinBerlin: Bundesmodell. Berlin wendet das bundesgesetzliche Bewertungsmodell an; die Gemeinde Berlin setzt den Hebesatz fest.BewG, GrStG und BlnGrStMGQuelle Berlin
BrandenburgGrundsteuermodell: Bundesmodell. Brandenburg nutzt die Öffnungsklausel nicht und wendet damit das Bundesrecht an.Grundsteuerreformgesetz und GrundsteuergesetzQuelle Brandenburg
BremenBewertung: Bundesmodell. Die Bewertung folgt dem Bundesgesetz; Bremen weicht nur bei den Steuermesszahlen ab.
Steuermesszahlen: BremGrStMG. Das Bremische Grundsteuermesszahlengesetz vom 18. September 2024 setzt eigene Steuermesszahlen fest, ersetzt aber nicht das bundesrechtliche Bewertungsverfahren.
GrStG (Bundesrecht); BremGrStMGQuelle Bremen
HamburgGrund und Boden sowie Wohn-/Nutzflächen: Äquivalenzzahl-Modell (Flächenmodell) mit Wohnlagen-Ermäßigung. Hamburgisches Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021, in Kraft seit 1.9.2021; Grundsteuerwert = Fläche × Äquivalenzzahl. § 4 HmbGrStG ermäßigt die Messzahl für Wohnflächen in normaler Wohnlage um 25 %, bekannt als 'Hamburger Wohnlagenmodell'.§ 4 HmbGrStGQuelle Hamburg
HessenGrundsteuer B: Flächen-Faktor-Verfahren. Hessen weicht vom Bundesmodell ab; Grundstücks- und Gebäudeflächen werden mit einem lagebezogenen Faktor kombiniert.
Hebesatz: Gemeinde bestimmt Hebesatz. Die Gemeinde setzt die endgültige Grundsteuer durch ihren Hebesatz fest.
Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG)Quelle Hessen
Mecklenburg-VorpommernGrundsteuermodell Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell. Die Landesregierung nutzt keine eigene Öffnungsklausel und wendet das Bundesrecht an (dreistufiges Verfahren: Grundsteuerwert, Steuermesszahl, kommunaler Hebesatz).Grundsteuerreformgesetz (Bundesmodell); Beschluss der Landesregierung M-V vom 13.04.2021Quelle Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenLandesmodell: Flächen-Lage-Modell. Niedersachsen verwendet ein Flächen-Lage-Modell mit flächenbezogenen und lagebezogenen Komponenten.NGrStGQuelle Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenBewertungsmodell: Bundesmodell. Nordrhein-Westfalen verwendet für die Bewertung grundsätzlich das bundesrechtliche Grundsteuer- und Bewertungsgesetz.
Landesabweichung: differenzierende Hebesätze möglich. Das NWGrStHsG erlaubt kommunale Differenzierung nach Grundstücksgruppen; der konkrete Hebesatz bleibt kommunal.
§ 1 NWGrStHsGQuelle Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzGrundsteuer A und B: Bundesmodell. Rheinland-Pfalz verwendet grundsätzlich die bundesrechtlichen Bewertungsregeln; die Reform wirkt ab 2025.
Hebesatz: Gemeinde bestimmt Hebesatz. Die Gemeinde setzt die endgültige Grundsteuer durch den jeweiligen Hebesatz fest.
§§ 13–15 GrStG; rheinland-pfälzisches GrundsteuerhebesatzgesetzQuelle Rheinland-Pfalz
SaarlandBewertung des Grundbesitzes ab 01.01.2025: Bundesmodell. Das Saarland bewertet nach dem bundesgesetzlichen Verfahren; der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellt. Eine eigene Bewertungsmethode (Flächen-, Flächen-Lage- oder Bodenwertmodell) hat das Land nicht eingeführt.
Steuermesszahlen ab 01.01.2025 (GrStG-Saar): 0,55 ‰ Land- und Forstwirtschaft; 0,34 ‰ Wohnnutzung; abweichender Satz für die übrigen Grundstücke. Das Land nutzt die Länderöffnungsklausel ausschließlich für vom GrStG abweichende Steuermesszahlen im Grundvermögen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und Mietwohngrundstücke gilt 0,34 v. T., für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 0,55 v. T.
§§ 13 ff. Grundsteuergesetz (GrStG); Saarländisches Grundsteuergesetz (GrStG-Saar) vom 15. September 2021 (Amtsbl. I S. 2372)Quelle Saarland
SachsenGrundsteuer: Bundesmodell. Sachsen wendet das Bundesmodell an; die Gemeinde bestimmt den Hebesatz.GrundsteuergesetzQuelle Sachsen
Sachsen-AnhaltGrundsteuer ab 2025: Bundesmodell. Sachsen-Anhalt übernimmt und wendet die bundesgesetzlichen Regelungen an; der kommunale Hebesatz wird anschließend auf den Messbetrag angewandt.Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz (Bundesmodell)Quelle Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinBewertungsmodell: Bundesmodell. Schleswig-Holstein verwendet das wertorientierte Bundesmodell und kein eigenes Landesmodell.
Hebesatz: kommunal. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt festgelegt und ist vom Bewertungsmodell getrennt.
Grundsteuerreform; Bewertung nach BundesrechtQuelle Schleswig-Holstein
ThüringenGrundsteuer: Bundesmodell. Thüringen wendet grundsätzlich das Bundesmodell an; die Gemeinde bestimmt den Hebesatz.
Landesanpassung ab 2027: Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform. Die amtliche Thüringer Information erläutert die landesrechtliche Anpassung für bestimmte Fälle ab dem Erhebungszeitraum 2027; sie ändert das zugrunde liegende Bundesmodell nicht vollständig.
BewG, GrStG; ThürGAnGrStRQuelle Thüringen

Wo eine Position noch geprüft wird, sollte die zuständige Landesbehörde oder Gemeinde die Regel für das konkrete Grundstück bestätigen.

Zum landesübergreifenden Vergleich der Kaufnebenkosten hilft der Kosten- und Steuerleitfaden.

Das Gesamtbudget auf einer Seite

PositionRechtsgrundlageRechnung durch800 m² bei 111 €/m²800 m² bei 318 €/m²
KaufpreisVertrag, § 311b BGBVerkäufer über den Notar88.800 €254.400 €
Grunderwerbsteuer 6,5 %GrEStG, brandenburgischer SteuersatzFinanzamt5.772 €16.536 €
Notar und GrundbuchGNotKGNotar, Amtsgerichtetwa 1.200 €etwa 2.400 €
Makler, falls beteiligtFreie Vereinbarung bei GrundstückenMaklerbis 6.340 €bis 18.164 €
Eintragung GrundschuldGNotKGNotar, Amtsgerichtetwa 500 €etwa 950 €
Grenzfeststellung, falls nötigVermGebOVermesserEinzelfallangebot, vierstelliger Betrag ist normal
Erschließungsbeitrag§§ 127, 129, 133 BauGBGemeindeschriftlich erfragen, kann Jahre später kommen
Wasser- und Abwasserbeitrag§ 8 KAG Bbg und SatzungZweckverbandSatzungssatz je Quadratmeter
Grundsteuer, jährlichGrStG, BewGGemeinde45 bis 183 €abhängig vom örtlichen Hebesatz

Wann welche Position fällig wird

  • Beim Notartermin: In den meisten Fällen nichts. Die Urkunde wird unterschrieben und der Notar startet den Ablauf.
  • Innerhalb weniger Tage: Die Auflassungsvormerkung wird beantragt und der Notar meldet den Kauf an das Finanzamt.
  • Nach zwei bis sechs Wochen: Der Grunderwerbsteuerbescheid kommt. Die Zahlung ist einen Monat später fällig.
  • Nach Eintritt der Voraussetzungen: Der Notar fordert zur Kaufpreiszahlung auf. Erst dann wird das Geld überwiesen.
  • Nach der Steuerfreigabe: Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer ein, meist einige Wochen bis wenige Monate nach der Beurkundung.
  • Im folgenden Januar: Der erste Grundsteuerbescheid.
  • Nach Fertigstellung der Straße: Der Erschließungsbeitrag kann auch erst Jahre später entstehen.

Diese Unterlagen gehören vor der Unterschrift in die Akte

  • Eine schriftliche Auskunft der Gemeinde zum Erschließungsbeitrag und zu Vorausleistungen.
  • Die Beitragssatzung des Wasser- und Abwasserverbands mit dem aktuellen Satz je Quadratmeter.
  • Der aktuelle Hebesatz der Gemeinde für Grundsteuer B und der Bodenrichtwert der Zone aus dem BORIS-Portal Brandenburg.
  • Der schriftliche Kostenvoranschlag des Notars für Urkunde, Vormerkung, Eigentumsumschreibung und gegebenenfalls Grundschuld.
  • Die Provisionsvereinbarung mit Betrag, Zahlungspflicht und Auslöser.
  • Ein aktueller Grundbuchauszug, damit die Belastungen in Abteilung III vor der Preisfestlegung bekannt sind.
  • Schriftliche Angebote für die benötigten Anschlüsse, nicht allein Angaben des Verkäufers.

Ein Flurstück, ein Bericht, vor dem Notartermin. Bestellen Sie einen GrundCheck-Bericht und nehmen Sie Flurstücksidentität, Planungsumfeld und Risikohinweise in derselben Woche zum Finanzierer. Grundstück prüfen.

Auf welcher staatlichen Ebene entsteht die Regel?

Die gesetzlichen Grundentscheidungen gelten bundesweit, etwa die Fristen im BauGB und die Vorschriften des BGB. Landesrecht regelt dort die Ausführung und einzelne Abweichungen, zum Beispiel Steuersätze, Bewertungsmodelle oder Genehmigungsgrenzen. Die Bauordnung des Landes kann zusätzliche Anforderungen auslösen. Die Gemeinde entscheidet mit ihrer Satzung und den örtlichen Auskünften über konkrete Beiträge, Gebiete und Bescheinigungen.

Wo diese Regeln nachzulesen sind

Stand der Angaben: August 2026. Diese Informationen sind allgemeiner Natur und keine Steuer- oder Rechtsberatung für ein konkretes Grundstück. Weiterlesen: Notartermin und Kaufabwicklung, Grundbuch und ALKIS im Vergleich, Kosten der Anschlüsse und die Due-Diligence-Kaufcheckliste.

Häufige Fragen

Wann wird die Grunderwerbsteuer in Deutschland fällig?

Das Finanzamt setzt die Steuer nach der notariellen Beurkundung fest. Der Notar meldet den Vorgang, die Behörde erlässt den Bescheid. Der Betrag ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe zu zahlen. Die Eigentumsumschreibung wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung, deshalb sollte der Kaufpreis erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars fließen.

Warum ist die Auflassungsvormerkung vor der Kaufpreiszahlung wichtig?

Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung nochmals verkauft oder belastet. Der Kaufpreis sollte erst gezahlt werden, wenn die Vormerkung eingetragen und die übrigen Voraussetzungen vom Notar bestätigt sind.

Wie werden Notar- und Grundbuchkosten berechnet?

Das GNotKG knüpft die Gebühren an den Geschäftswert, meist den Kaufpreis. Die einzelnen Tätigkeiten haben feste Gebührensätze in der gesetzlichen Tabelle. Beim Beispielgrundstück für 88.800 € liegen Notar und Grundbuch einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer realistisch zwischen 1.050 € und 1.250 €. Eine Grundschuld und zusätzliche Übersetzungen erhöhen den Betrag.

Kann die Maklerprovision bei einem unbebauten Grundstück vollständig beim Käufer liegen?

Ja. Die gesetzliche Teilung der Provision für Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt nicht für ein unbebautes Grundstück. Im Markt Berlin und Deutschland sind 7,14 Prozent einschließlich Umsatzsteuer häufig. Die Provision ist verhandelbar. Betrag, Zahlungspflicht und Auslöser sollten vor dem Angebot schriftlich vereinbart werden.

Was muss die Gemeinde zum Erschließungsbeitrag bestätigen?

Die Gemeinde sollte schriftlich erklären, ob die erschließende Straße im Sinn von § 133 BauGB endgültig hergestellt ist, ob Beiträge oder Vorausleistungen offen sind und ob ein weiterer Ausbau geplant ist. Der Beitrag kann den Eigentümer treffen, der bei seiner Entstehung im Grundbuch steht, auch wenn der Kauf viele Jahre zuvor erfolgte. Die Auskunft gehört in die Kaufakte und möglichst in den Vertrag.

Wie hoch kann die jährliche Grundsteuer für ein unbebautes Grundstück sein?

Beim Beispiel mit 800 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 110 € beträgt der Grundsteuerwert 88.000 € und der Steuermessbetrag 29,92 €. Bei den Deutschlander Hebesätzen für Grundsteuer B im Jahr 2025 ergibt das ungefähr 45 € bis 183 € jährlich. Maßgeblich ist der Hebesatz der konkreten Gemeinde. Mit einem späteren Gebäude ändern sich Wert und Steuer.

Welche Zusatzkosten sollten ausländische Käufer vor dem Notartermin einplanen?

Wer die deutsche Urkunde nicht sicher versteht, braucht einen beeidigten Dolmetscher oder eine Übersetzung. Dafür fallen meist einige hundert Euro beziehungsweise bei einer schriftlichen Vertragsübersetzung ein hoher dreistelliger Betrag an. Eine notarielle Vollmacht, eine Apostille außerhalb der EU und ein ungünstiger Wechselkurs können weitere Kosten und etwa zwei Wochen Verzögerung verursachen.

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