Vermessung

Grundstücksfläche ermitteln: welche Zahl gilt, warum Exposé und Kataster abweichen und was Sie tun, wenn Quadratmeter fehlen

Grundstücksfläche ermitteln: amtliche Fläche im Kataster, Größe im Grundbuch, ca.-Angabe im Exposé, BGH V ZR 78/14 und Kosten einer Grenzfeststellung.

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Im Jahr 1992 kaufte jemand eine Teilfläche aus einem Flurstück von 37 536 m². Vermessen war die Teilfläche noch nicht. Im Vertrag stand eine geschätzte Größe von ca. 4 000 m² und ein vorläufiger Kaufpreis von 150 000 DM, der sich nach der Vermessung anpassen sollte. Die Vermessung ergab dann 5.606 m², der Streit ging bis zum Bundesgerichtshof. Der BGH entschied am 30. Januar 2004 (V ZR 92/03): Sind beide Parteien beim Vertragsschluss davon ausgegangen, dass die eingezeichnete Fläche eine bestimmte Größe hat, kann eine Abweichung davon eine Anpassung oder Auflösung des Vertrags nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage rechtfertigen.

Im Urteil vom 30. September 2011 (V ZR 17/11) ging es um einen Grundstückstausch mit einer Stadt. Eine unvermessene, im beurkundeten Plan eingezeichnete Fläche war mit ca.28.699 m² bezeichnet; die Vermessung ergab 18.632 m². Für den Gegenstand der Übertragung war die Planzeichnung maßgeblich. Davon unterschied der BGH die gemeinsame Vorstellung eines annähernden Flächentauschs 1:1, die einen Anspruch auf Vertragsanpassung tragen konnte. Eine ungefähre Zahl und die vertraglich vereinbarte Fläche sind daher nicht ohne Prüfung des gesamten Vertrags gleichzusetzen (Rn.9–16).

Beide Urteile zeigen das Problem hinter der Suche nach „Grundstücksfläche ermitteln“: Es gibt für dasselbe Stück Land mehrere Zahlen, und nur eine davon ist amtlich. Dieser Ratgeber erklärt, wo Sie die amtliche Fläche finden, warum sie vom Exposé abweicht, wann eine Abweichung rechtlich zählt, was eine Grenzfeststellung kostet und was Sie tun, wenn die Quadratmeter nicht stimmen. Wie Sie überhaupt erst zur Flurstücksnummer kommen, steht in Flurstücksnummer herausfinden. Rechtsstand: 2. November 2026.

Vier Zahlen für ein Grundstück

Wer ein Grundstück kauft, sieht die Fläche meist an vier Stellen. Sie stimmen oft überein, aber nicht immer, und sie haben unterschiedliches Gewicht.

Vier Zahlen für ein Grundstück
Wo die Zahl steht Woher sie kommt Was sie beweist
Liegenschaftskataster (ALKIS), Flurstücksnachweis Vermessungsverwaltung, aus Grenzpunkten berechnet oder aus älteren Unterlagen übernommen die amtliche Fläche des Flurstücks
Grundbuch, Bestandsverzeichnis, Spalte „Größe“ aus dem Kataster übernommen dieselbe Zahl, nicht mehr; das Grundbuch rechnet nicht selbst
Exposé, Inserat, Makler Angabe des Verkäufers, oft gerundet, oft zusammengefasst nichts Amtliches
eigene Messung im Geoportal oder Kartendienst Ihre Klicks auf dem Bildschirm eine Näherung
Vier Zahlen für ein Grundstück

Quelle: Angaben aus diesem Ratgeber, Belege im Abschnitt „Quellen“

Die amtliche Fläche im Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster wird in allen Ländern im System ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführt. Jedes Flurstück hat dort ein Attribut „amtliche Fläche“. Die hessische Verwaltung beschreibt es in ihrer Richtlinie zur Flächenberechnung so: Die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Fläche ist die amtliche Fläche, sie wird für alle Flurstücke ermittelt und nachgewiesen, in Quadratmetern, bei Flächen unter 0,50 m² mit zwei Nachkommastellen. Das Regelverfahren ist die Berechnung aus den Koordinaten der Grenzpunkte; die Richtlinie nennt das Ergebnis Koordinatenfläche.

Nicht jede amtliche Fläche ist aber aus genauen Koordinaten entstanden. Der Fortführungsbeleg, den Brandenburg als Anlage zu seinen Katastervorschriften veröffentlicht, unterscheidet bei der Flächenermittlung ausdrücklich mehrere Arten: aus bestimmenden Punkten, grafisch, proportional, durch Eingabe, als Rest durch Abzug und die Buchfläche. Für den Käufer heißt das: Eine amtliche Zahl kann aus einer exakten Koordinatenberechnung stammen oder aus einer älteren Karte abgegriffen und seither weitergeführt worden sein. Wie sie entstanden ist, sagt Ihnen das Katasteramt; aus dem Grundbuch erfahren Sie es nicht.

Die Größe im Grundbuch

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs steht für jedes Flurstück eine Größe. Sie stammt aus dem Kataster. Ändert das Kataster die Fläche, wird das Grundbuch nachgeführt. Wie Sie die Zeile im Bestandsverzeichnis lesen und welche Nummer wofür steht, erklären die Ratgeber Grundbuchauszug lesen und Flurstück im Grundbuch finden. Wichtig hier ist nur: Das Grundbuch ist für die Fläche keine zweite, unabhängige Quelle. Stimmen Grundbuch und Kataster überein, haben Sie dieselbe Zahl zweimal gesehen.

Eine Flächenzahl allein beschreibt weder die Lage noch den Zuschnitt des Eigentums. Dafür brauchen Sie die Grenzdarstellung und die ihr zugrunde liegenden Katasterunterlagen. Auch die genannten BGH-Verfahren zeigen, weshalb die beurkundete Planzeichnung und die Vertragsabreden gemeinsam geprüft werden müssen. Eine rechnerische Berichtigung des Flächeninhalts ist von einer tatsächlichen Änderung der Grenzen zu unterscheiden.

Warum Exposé und Kataster auseinanderliegen

Die meisten Abweichungen haben banale Gründe. Sie zu kennen, hilft beim Gespräch mit Verkäufer und Makler.

Mehrere Flurstücke. Ein „Grundstück“ im Sinne des Grundbuchs kann aus mehreren Flurstücken bestehen, und ein Hausgrundstück hat oft einen schmalen Wegestreifen oder eine Garagenfläche als eigenes Flurstück. Das Exposé addiert, vielleicht auch ein Flurstück, das gar nicht verkauft wird.

Miteigentumsanteile. Ein Anteil an einem gemeinsamen Zufahrtsweg wird gern als Fläche mitgezählt. Ein Anteil von 1/4 an 120 m² Weg sind 30 m² rechnerisch, aber keine 30 m² Garten.

Teilfläche. Wird nur ein Teil eines Flurstücks verkauft, gibt es vor der Vermessung keine amtliche Fläche, sondern eine Schätzung. Das war die Lage im Fall V ZR 92/03. Wie die Teilung abläuft, steht im Ratgeber Grundstück teilen.

Rundung und Werbung. Aus 587 m² werden „ca. 600 m²“.

Ältere Katasterflächen. Flächen, die grafisch aus alten Karten ermittelt wurden, können sich bei einer Neuberechnung ändern, ohne dass sich an den Grenzen etwas ändert.

Ein amtliches Beispiel: Flächenberichtigungen in Dresden

Wie häufig das vorkommt, zeigt das Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden. Das Amt für Geodaten und Kataster legt dort regelmäßig Änderungen des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes offen. Die Bekanntmachungen führen die Art der Änderung getrennt auf, darunter „Berichtigung der Flächenangabe“ und „Berichtigung eines Zeichenfehlers“, jeweils mit Gemarkung und Flurstücksnummern. In den Ausgaben 2026 tauchen etwa die Gemarkungen Langebrück, Loschwitz und Stetzsch bei Flächenberichtigungen auf. Nach der Bekanntmachung gilt die Änderung sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben; gegen die Berichtigung eines Zeichenfehlers ist nach dem Text innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Rückfragen nimmt das Amt unter liegenschaftskataster@dresden.de entgegen.

Für Sie als Käufer heißt das: Eine Flächenberichtigung kann zwischen Exposé und Notartermin oder danach kommen. Sie ändert die Zahl, nicht die Grenze. Was Sie kaufen, ist das Flurstück in seinen Grenzen.

Die Fläche Schritt für Schritt selbst prüfen

  1. Flurstücke bestimmen. Lassen Sie sich vom Verkäufer Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern aller Flurstücke geben, die verkauft werden. Fehlen sie, hilft der Ratgeber Flurstücksnummer herausfinden.
  2. Amtliche Fläche im Geoportal ablesen. Die Landesgeoportale zeigen beim Klick auf ein Flurstück meist dessen Kennzeichen und oft die amtliche Fläche. Welches Portal wofür taugt, vergleicht Vergleich der Geoportale.
  3. Flurstücksnachweis oder Flurkartenauszug bestellen. Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster nennt die Fläche verbindlich. Welches Produkt Sie in welchem Land bekommen, steht in Flurkarte online nach Bundesland.
  4. Mit dem Bestandsverzeichnis abgleichen. Die Größe im Grundbuch muss für jedes Flurstück mit dem Kataster übereinstimmen. Weicht sie ab, ist eine Fortführung noch nicht nachgetragen. Fragen Sie beim Katasteramt nach.
  5. Summe bilden und mit dem Exposé vergleichen. Addieren Sie nur die Flurstücke, die im Kaufvertragsentwurf stehen. Rechnen Sie Miteigentumsanteile getrennt.
  6. Nach der Entstehung der Fläche fragen. Fragen Sie das Katasteramt, ob die Grenzpunkte des Flurstücks aus einer neueren Vermessung mit Koordinaten stammen oder ob Fläche und Grenzen auf älteren Unterlagen beruhen. Das entscheidet, ob eine spätere Vermessung Überraschungen bringen kann.
  7. Vor Ort vergleichen. Zaun, Hecke und Mauer zeigen nicht die Grenze. Vergleichen Sie die Karte mit der Örtlichkeit: steht der Zaun deutlich anders, ist eine Grenzanzeige oder Grenzfeststellung sinnvoll (unten).

Die Messfunktion im Kartendienst liefert eine grobe Kontrolle. Eine Differenz von einigen Quadratmetern zwischen Ihrer Messung und der amtlichen Fläche beweist nichts. Eine Differenz von 15 Prozent ist ein Grund, nachzufragen.

Wann eine Flächenabweichung rechtlich zählt

Die Fläche als vereinbarte Beschaffenheit

Ein Grundstück ist mangelhaft, wenn es nicht den subjektiven Anforderungen entspricht, also zum Beispiel nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB). Die entscheidende Frage ist deshalb: Ist die Fläche überhaupt vereinbart?

Hier setzt das Urteil des BGH vom 6. November 2015 (V ZR 78/14) an. Sein Leitsatz: Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung. Im Fall ging es um eine Wohnfläche, die in Grundrissen und Werbung genannt, aber nicht in den Vertrag aufgenommen war. Das Urteil erging zur damaligen Fassung des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB; die vereinbarte Beschaffenheit steht heute in § 434 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB.

Auf das Grundstück übertragen: Die Fläche im Exposé ist in aller Regel keine vereinbarte Beschaffenheit. Steht im Vertrag nur „Flurstück 123/4 zu 587 m²“ aus dem Grundbuch, dient die Zahl der Bezeichnung des Kaufgegenstands. Im Fall V ZR 17/11 bestimmte der mitbeurkundete Plan die Sollbeschaffenheit; die danebenstehende ca.-Zahl war nicht gleichrangig. Das ist keine Regel, dass jedes „ca.“ Ansprüche ausschließt.

Haftungsausschluss und seine Grenzen

Fast jeder notarielle Kaufvertrag über ein gebrauchtes Grundstück enthält einen Ausschluss der Rechte wegen Sachmängeln. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass ein solcher Ausschluss auch die Eigenschaften erfasst, die Sie aufgrund öffentlicher Äußerungen des Verkäufers erwarten durften (V ZR 23/15 vom 22.4.2016; V ZR 274/16 vom 9.2.2018). Er hilft dem Verkäufer nicht, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Arglist müssen Sie beweisen, und das ist bei einer Fläche schwer: Sie müssten zeigen, dass der Verkäufer wusste, dass die genannte Zahl falsch ist.

Wenn kein Mangel vorliegt: die Geschäftsgrundlage

Bleibt die Fläche ohne Beschaffenheitsvereinbarung, ist der Käufer nicht völlig ohne Schutz. Gehen beide Seiten von einer bestimmten Größe aus und stellt sich diese Vorstellung als falsch heraus, kann § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) eine Anpassung des Preises oder als letztes Mittel den Rücktritt tragen. So im Fall V ZR 92/03. Im Fall V ZR 17/11 hielt der BGH die Ansicht des Berufungsgerichts für rechtsfehlerhaft, der Käufer könne sich wegen seines Irrtums nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, und stellte zugleich klar, dass die gesetzliche Risikoverteilung nicht über § 313 BGB ausgehebelt werden darf. Das ist ein steiniger Weg mit Prozessrisiko, kein Automatismus.

Was daraus für den Vertrag folgt

Wenn Ihnen die Fläche wichtig ist, weil Sie nach Quadratmetern zahlen oder bauen wollen, muss sie in die Urkunde. Drei Formulierungen sind üblich, der Notar formuliert sie im Einzelfall:

  • Fläche als Beschaffenheit. „Der Verkäufer schuldet eine Grundstücksfläche von 587 m² nach dem Liegenschaftskataster.“ Damit ist eine Abweichung ein Mangel, und der allgemeine Haftungsausschluss muss diese Vereinbarung ausnehmen.
  • Preis je Quadratmeter mit Anpassung. „Der Kaufpreis beträgt 420 €/m². Er wird nach dem Ergebnis der amtlichen Vermessung angepasst.“ Bei Teilflächen ist das der Normalfall.
  • Toleranzklausel. „Abweichungen bis zu x m² bleiben ohne Einfluss auf den Kaufpreis.“ Darüber wird angepasst.

Den Ablauf beim Notar beschreibt Notartermin und Kaufabwicklung. Bei einem beurkundungspflichtigen Immobilien-Verbrauchervertrag soll der beurkundende Notar oder sein Vertreter dem Verbraucher den beabsichtigten Text im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin bereitstellen (§ 17 Abs. 2 a BeurkG); nutzen Sie die Zeit, um die Flächenregelung zu prüfen.

Rechnung: was 30 m² kosten

Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen. Das Exposé nennt 620 m², das Kataster weist 590 m² aus. Der Bodenrichtwert der Zone liegt bei 420 €/m². Wie Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück finden, erklärt Bodenrichtwert und Grundstückswert.

Rechnung: was 30 m² kosten
Posten Rechnung Betrag
fehlende Fläche zum Bodenrichtwert 30 m² × 420 €/m² 12 600 €
Grunderwerbsteuer darauf in Bayern 12 600 € × 3,5 % 441 €
Grunderwerbsteuer darauf in Nordrhein-Westfalen 12 600 € × 6,5 % 819 €
Summe in NRW 12 600 € + 819 € 13 419 €
Rechnung: was 30 m² kosten

Quelle: Angaben aus diesem Ratgeber, Belege im Abschnitt „Quellen“

Die Steuersätze stammen aus unserer Übersicht im Ratgeber Grundstück kaufen (Stand 2.11.2026). Notar- und Grundbuchkosten kommen anteilig hinzu.

Bei Baugrundstücken kommt eine zweite Rechnung hinzu, die schwerer wiegt. Setzt der Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von 0,4 fest, ergibt sich die zulässige Grundfläche aus der Grundstücksfläche:

  • 620 m² × 0,4 = 248 m²
  • 590 m² × 0,4 = 236 m²

Es fehlen 12 m² überbaubare Grundfläche. Für ein geplantes Haus mit Garage und Terrasse am Limit kann das den Unterschied zwischen genehmigungsfähig und nicht genehmigungsfähig ausmachen. Welche Fläche die Bauaufsicht ansetzt, richtet sich nach dem Baugrundstück im Sinne des Plans; klären Sie das mit dem Entwurfsverfasser, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.

Die Rechnung zeigt auch, wann sich eine Vermessung lohnt. Die Punktgrundgebühr für vier Grenzpunkte beträgt in Bayern 630 €; der Bodenwertfaktor und mögliche Zusatzkosten kommen hinzu (Rechnung unten). Für 3 m² Differenz bei einem Grundstück für 80 €/m² (240 €) lohnt sie sich nicht, für unklare Grenzen bei einem Bauplatz für 420 €/m² sehr wohl.

Grenzfeststellung und Grenzanzeige: Fläche und Grenze vor Ort klären

Die amtliche Fläche können Sie lesen. Wo die Grenze im Gelände verläuft, lesen Sie nicht. Dafür gibt es zwei Leistungen der Vermessungsverwaltung:

  • Grenzanzeige (Grenzwiederherstellung): Die Grenzpunkte aus dem Kataster werden in die Örtlichkeit übertragen und gezeigt. Die Grenze wird nicht neu festgestellt.
  • Grenzfeststellung mit Abmarkung: Der Grenzverlauf wird festgestellt, die Beteiligten werden geladen, die Punkte werden mit Grenzsteinen oder anderen Marken gekennzeichnet.

Was davon sinnvoll ist und wer in Ihrem Land zuständig ist, beschreibt der Ratgeber Vermessung und Grenzen. Zuständig sind je nach Land staatliche Vermessungsämter, Katasterämter der Kreise und kreisfreien Städte oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI). Die Gebühren regeln die Länder selbst; zwei Beispiele.

Bayern: Gebühr je Grenzpunkt

In Bayern beantragen Sie die Grenzfeststellung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Nach der Leistungsbeschreibung im BayernPortal bemisst sich die Gebühr nach der Zahl der in der Örtlichkeit festgestellten alten und neu festgelegten Grenzpunkte. Die Staffel nach § 3 der Gebührenordnung für Vermessungen (GebOVerm):

Grenzpunkte Gebühr
1. Grenzpunkt 330 €
2. bis 30. Grenzpunkt je 100 €
31. bis 100. Grenzpunkt je 80 €
jeder weitere je 65 €

Ein vordringlicher Antrag kostet 20 Prozent Aufschlag; hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren der Feldgeschworenen für die Abmarkung.

Für ein Rechteck mit vier festzustellenden Grenzpunkten beträgt die Punktgrundgebühr 330 €+3 × 100 €=630 €. Die Summe wird mit einem Bodenwertfaktor nach §7 GebOVerm multipliziert: zum Beispiel 1,0 bei über 5 bis 25 €/m², aber 2,0 bei über 200 bis 500 €/m². Bei angenommenen 420 €/m² sind es daher 630 € × 2,0=1260 €, vordringlich 1260 € × 1,2=1512 €, jeweils zuzüglich etwaiger weiterer Kosten. Sechs Punkte ergeben 830 € vor Wertfaktor. Die einfache Zahl 630 € ist kein allgemeiner Endpreis für einen Bauplatz.

Nordrhein-Westfalen: Gebühr nach Grenzpunkten und Bodenwert

In NRW gilt die Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), aktuelle Fassung mit Stand 1. Januar 2026 auf recht.nrw.de. Die Stadt Münster erklärt in ihrer Übersicht der Vermessungskosten: Die Gebühr für eine örtliche Grenzvermessung setzt sich aus einer Grundgebühr (Grundaufwandspauschale und Basisgebühr) und einem Anteil zusammen, der von der Zahl der untersuchten Grenzpunkte und vom Bodenrichtwert abhängt; die Leistung ist mehrwertsteuerpflichtig. Der Wertfaktor richtet sich nach der Bodenrichtwertzone, in der die Grenzpunkte liegen; bis 80 €/m² Bodenrichtwert gilt der Faktor 1,0, darüber steigt er. Dasselbe Grundstück kostet in der Stadt also mehr als auf dem Land. Fragen Sie vor dem Auftrag beim Katasteramt oder beim ÖbVI nach einem Kostenvoranschlag; beide rechnen nach derselben Kostenordnung.

Was tun, wenn …

… das Exposé mehr Fläche nennt als das Kataster? Vor dem Notartermin ist das ein Verhandlungsthema, kein Rechtsstreit. Legen Sie den Flurstücksnachweis vor und verhandeln Sie den Preis auf Basis der amtlichen Fläche. Lehnt der Verkäufer ab, lassen Sie die Fläche als Beschaffenheit in den Vertrag schreiben oder vereinbaren einen Preis je Quadratmeter.

… Grundbuch und Kataster verschiedene Größen zeigen? Das Grundbuch ist dann meist noch nicht nachgeführt. Bitten Sie das Katasteramt um Auskunft, ob eine Fortführung läuft, und den Notar, die aktuelle Katasterfläche im Vertrag zu nennen.

… der Zaun nicht auf der Grenze steht? Vor dem Kauf: Grenzanzeige verlangen, Kosten mit dem Verkäufer teilen oder vom Preis abziehen. Steht ein Gebäudeteil des Nachbarn auf Ihrem Grundstück, ist das ein eigenes Thema (Überbau); lassen Sie sich beraten.

… Sie eine Teilfläche kaufen? Bestehen Sie auf einem Lageplan als Anlage zur Urkunde, einem Preis je Quadratmeter mit Anpassung nach Vermessung und einer Regel, wer die Vermessung bezahlt. Der Fall V ZR 92/03 zeigt, was passiert, wenn die Schätzung weit danebenliegt.

… Sie nach dem Kauf eine Flächenberichtigung bekommen? Die Grenzen bleiben, die Zahl ändert sich. Lesen Sie den Bescheid oder die Bekanntmachung genau, achten Sie auf die Rechtsbehelfsfrist und fragen Sie beim Katasteramt nach der Ursache. Ein Anspruch gegen den Verkäufer hängt davon ab, was im Vertrag steht; ohne Beschaffenheitsvereinbarung ist er selten.

… Sie meinen, der Verkäufer habe Sie getäuscht? Sichern Sie Exposé, E-Mails und Inserat. Arglist setzt voraus, dass der Verkäufer die falsche Fläche kannte. Das ist eine Frage für eine Anwältin oder einen Anwalt für Immobilienrecht, nicht für das Katasteramt.

Was der GrundCheck-Bericht zeigt

Der GrundCheck-Bericht stellt für das Flurstück, das Sie auf der Karte markieren, Bebauungsplan oder Innen- und Außenbereich, Schutzgebiete, Hochwasser- und weitere Gefahrenkarten, Bodenrichtwert und Lagedaten zusammen, jeweils mit Quelle und Stand. Damit ordnen Sie die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ein. Er misst kein Grundstück, ersetzt keine Grenzfeststellung und keinen amtlichen Flurstücksnachweis und ist keine Rechtsberatung.

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Dieser Ratgeber ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

Häufige Fragen

Welche Grundstücksfläche ist verbindlich?

Die amtliche Fläche im Liegenschaftskataster. Das Grundbuch übernimmt sie. Für das Eigentum entscheidend sind aber die Grenzen des Flurstücks, nicht die Zahl.

Kann ich die Grundstücksgröße kostenlos herausfinden?

In vielen Ländern zeigt das Landesgeoportal beim Klick auf das Flurstück die amtliche Fläche ohne Gebühr. Ein amtlicher Auszug kostet je nach Land eine Gebühr.

Ist eine „ca.“-Angabe im Kaufvertrag eine Zusicherung?

Im Fall V ZR 17/11 bestimmte die mitbeurkundete Planzeichnung den Gegenstand, nicht die danebenstehende ca.-Zahl. Ob Ihre Angabe eine Beschaffenheitsvereinbarung ist, hängt vom gesamten Vertrag ab. Lassen Sie die Folgen einer Abweichung ausdrücklich regeln.

Wie genau ist die Messfunktion im Geoportal?

Sie ist eine Näherung auf Bildschirmgenauigkeit. Für die Frage, ob das Exposé grob stimmt, reicht sie; für eine Preisanpassung oder einen Streit nicht.

Spielt die Fläche auch für die Grundsteuer eine Rolle?

Ja. Im Bundesmodell rechnet das Finanzamt beim unbebauten Grundstück mit Fläche mal Bodenrichtwert, und auch die Flächenmodelle einiger Länder setzen bei der Fläche an. Fragen Sie bei einer Berichtigung Ihr Finanzamt, ob es den Wert anpasst. Die Formeln erklärt der Ratgeber Grundsteuer für ein unbebautes Grundstück.

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