Vermessung
Flurstücksnummer herausfinden: Flurstück per Adresse finden
Gemarkung, Flur und Flurstück zu einer Adresse finden: Kaufvertrag, Grundbuch, Geoportale der Länder wie TIM-online, Katasteramt. Für Haus und Grundstück.
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Im Exposé steht „ruhige Lage, 820 m², Nähe Ortskern“, aber keine Flurstücksnummer. Ohne sie finden Sie das Grundstück in keinem amtlichen System: nicht im Grundbuch, nicht in der Flurkarte, nicht im Bebauungsplan und nicht bei den Bodenrichtwerten. Ob Sie ein Baugrundstück kaufen oder ein Haus mit Garten, die Flurstücksbezeichnung ist der Schlüssel zu allen weiteren Prüfungen. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie sie bekommen.
Was die Bezeichnung bedeutet
Ein Grundstück wird im Liegenschaftskataster mit drei Angaben bezeichnet:
| Angabe | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Gemarkung | Katasterbezirk, oft ein Ortsteil oder ehemaliges Dorf | Nordfeld |
| Flur | Teilgebiet der Gemarkung | Flur 3 |
| Flurstück | Nummer der Parzelle, oft als Bruch: Zähler/Nenner | 110/2 |
Quelle: Angaben aus diesem Ratgeber, Belege im Abschnitt „Quellen“
Eine Flurstücksnummer ist innerhalb einer Gemarkung nur einmal vergeben. Gemarkung, Flur und Flurstück zusammen bezeichnen das Grundstück also eindeutig, wie die NRW-Anleitung zu TIM-online erklärt. Der Bruch entsteht meist bei Teilungen: Aus Flurstück 110 werden 110/1 und 110/2.
Ein Haus mit Garten kann aus mehreren Flurstücken bestehen, etwa Hausgrundstück, separat gekaufter Gartenstreifen und Anteil an einem Privatweg. Lassen Sie sich alle nennen.
Weg 1: die Unterlagen des Verkäufers
Am schnellsten steht die Bezeichnung in Dokumenten, die der Verkäufer ohnehin hat:
- Kaufvertrag aus dem früheren Erwerb. Bremen weist in seinen Hinweisen zur Grundsteuererklärung ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben dem Kaufvertrag entnommen werden können.
- Grundbuchauszug: Im Bestandsverzeichnis stehen Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Fläche. Wie Sie es lesen, zeigt der Ratgeber Grundbuchauszug lesen.
- Unterlagen zur Grundsteuer: Für die Erklärung zur Grundsteuerreform mussten Eigentümer die Flurstücke angeben; der Verkäufer hat sie also aufgeschrieben.
Fragen Sie den Makler schriftlich nach Gemarkung, Flur und allen Flurstücksnummern. Wer sie nicht herausgeben will, verkauft vielleicht etwas anderes als das, was im Exposé steht.
Weg 2: das Geoportal des Landes, per Adresse
Die meisten Länder zeigen das Liegenschaftskataster in einem kostenlosen Kartenviewer, in dem Sie nach Adresse suchen und die Flurstücksbezeichnung ablesen können. Viele dieser Viewer wurden 2022 für die Grundsteuererklärung eingerichtet oder ausgebaut.
| Land | Anwendung | Suche |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | TIM-online, Karte „Liegenschaftskataster (ALKIS)“ | „Gemeinde Straße Hausnummer“ oder „Flurstück“; Daten gebührenfrei nach Open-Data-Prinzip |
| Hamburg | Geoportal Hamburg, Grundsteuerinfos | Adresse oder Gemarkung, Flur, Flurstück |
| Hessen | Geoportal-Viewer der Landesverwaltung | Adresse oder Gemarkung, Flur, Flurstück (Zähler/Nenner); kostenloser Flurstücksnachweis mit Grundbuchblattnummer |
| Sachsen | Viewer der Finanzverwaltung | „Über Adresse suchen“ oder „Über Flurstücksnummer suchen“ |
| Saarland | Grundsteuerviewer im Geoportal | Flurstückssuche über zentrale Suche |
Quelle: Angaben aus diesem Ratgeber, Belege im Abschnitt „Quellen“
Für andere Länder führt der Weg über das jeweilige Geoportal oder BORIS-Portal; den Vergleich der Portale finden Sie im Ratgeber Geoportale im Vergleich.
So gehen Sie vor:
- Geoportal öffnen, Kartenebene „Liegenschaftskataster“ oder „ALKIS“ wählen.
- Adresse eingeben, in die Karte zoomen.
- Auf das Grundstück klicken: Gemarkung, Flur und Flurstück erscheinen.
- Prüfen, ob Garten, Garage oder Zufahrt auf einem eigenen Flurstück liegen; die Grenzen sind in der Karte eingezeichnet.
Ein Stolperstein: Die Hausnummer liegt in der Karte auf dem Flurstück mit dem Gebäude. Ein unbebautes Grundstück hat oft keine Adresse. Suchen Sie dann über die Nachbaradresse oder die Straße und zählen Sie in der Karte ab.
Weg 3: das Katasteramt
Das Vermessungs- oder Katasteramt des Kreises oder der Stadt gibt amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Nach den Angaben der Ämter gilt: Auskünfte ohne Eigentümerangaben (Flurkarte, Flurstücksnachweis) bekommt grundsätzlich jeder; Auskünfte mit Eigentümerdaten nur bei berechtigtem Interesse. Die Gebühren regelt jedes Land selbst; Berlin etwa schickt mit dem Dokument einen Gebührenbescheid. Manche Städte bieten die amtliche Flurkarte online gegen Bezahlung als PDF an, Köln zum Beispiel mit Suche über Katasterbezeichnung oder Adresse.
Wie die amtliche Flurkarte aussieht und was sie zeigt, steht im Ratgeber Flurkarte online.
Drei Überraschungen, die die Flurkarte zeigt
Wer das Flurstück im Viewer anklickt und mit dem Exposé vergleicht, findet häufig eine dieser Abweichungen:
1. Der Garten ist ein eigenes Flurstück. Das Exposé nennt 820 m², das Hausflurstück hat im Kataster 640 m². Die übrigen 180 m² liegen auf einem zweiten Flurstück, das der Verkäufer vielleicht später dazugekauft hat, vielleicht nur gepachtet. Steht dieses zweite Flurstück nicht im Bestandsverzeichnis seines Grundbuchblatts, gehört es ihm nicht. Fragen Sie nach dem Grundbuchauszug für jedes Flurstück, das Sie für Ihres halten.
2. Die Zufahrt gehört mehreren Nachbarn. Ein schmales Flurstück zwischen Straße und Grundstück, oft als Verkehrsfläche bezeichnet, ist ein typischer Privatweg mit Miteigentumsanteilen. Im Kaufvertrag muss der Anteil mitverkauft werden, sonst fehlt die rechtliche Zufahrt. Mehr dazu im Ratgeber Hinterliegergrundstück.
3. Die Grenze in der Natur stimmt nicht mit der Karte überein. Zaun und Hecke stehen nicht dort, wo die Flurkarte die Grenze zeichnet. Die Karte im Viewer ist eine Darstellung, keine Vermessung. Bei sichtbaren Abweichungen klärt eine Grenzanzeige oder Grenzfeststellung durch einen Vermessungsingenieur oder das Katasteramt, wo die Grenze liegt. Kosten und Zuständigkeit regelt jedes Land; fragen Sie vor dem Kauf nach einem Angebot.
Bei einem Hauskauf sind diese drei Punkte genauso wichtig wie bei einem Baugrundstück: Garage, Gartenhaus oder Zufahrt stehen oft genau auf dem Flurstück, das im Kaufvertrag fehlt.
Was Sie mit der Nummer anfangen
Mit Gemarkung, Flur und Flurstück können Sie:
- im Grundbuch prüfen, ob der Verkäufer Eigentümer ist und welche Rechte eingetragen sind;
- im Geoportal der Gemeinde den Bebauungsplan oder die Lage im Außenbereich nachsehen;
- in BORIS den Bodenrichtwert der Zone ablesen;
- beim Bauamt das Baulastenverzeichnis abfragen (in Bayern gibt es keins);
- die Fläche aus dem Kataster mit dem Exposé abgleichen.
Abweichungen zwischen Grundbuch und Kataster erklärt der Ratgeber Grundbuch und ALKIS.
Mit dem gefundenen Flurstück wählen Sie das Grundstück auch im GrundCheck-Bericht auf der Karte aus. Der Bericht stellt Bebauungsplan, Schutzgebiete, Hochwasser, Altlastenverdacht und weitere Karten mit Quelle und Datum zusammen. Flurstück auf der Karte wählen und Bericht bestellen, ab 29 € → · Beispielbericht ansehen
Quellen
- Land NRW / Stadt Köln, TIM-online und Flurkarte online (Suche nach Adresse oder Flurstück, Open-Data, Eindeutigkeit der Flurstücksnummer in der Gemarkung), stadt-koeln.de (1), stadt-koeln.de (2), über Suchmaschine abgerufen am 2.11.2026.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Anleitung Liegenschaftskataster (Grundsteuerinfos), dokumente.hamburg.de; Hessische Finanzverwaltung, Anleitung Flurstückssuche, finanzamt.hessen.de; Sächsische Finanzverwaltung, Nutzerhinweise, finanzamt.sachsen.de; Saarland, Grundsteuerviewer, geoportaltest.saarland.de, über Suchmaschine abgerufen am 2.11.2026.
- Bremen, Infozettel Grundsteuererklärung (Angaben aus dem Kaufvertrag), amtsgericht-blumenthal.bremen.de; Land Berlin, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, service.berlin.de, 2.11.2026.