Grundbuch und Kataster
Flurkarte online nach Bundesland: vom Kartenbild zum passenden Auszug
Finden Sie die amtlichen Portale aller 16 Länder, vergleichen Sie Flurkarte und Ausdruck und bestellen Sie einen Auszug für Ihre Grundstücksprüfung.
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Wenn eine Bank, ein Planer oder eine Behörde eine Flurkarte verlangt, klären Sie zuerst, ob ein Kartenbild genügt oder ein bestimmter Auszug benötigt wird. Ein selbst erzeugter Ausdruck aus einem Landesportal ist nicht automatisch derselbe Nachweis wie der dort bestellbare Katasterauszug. Die amtlichen Angebote in Berlin und Bayern zeigen diese Unterscheidung konkret.
Diese Seite führt von der Auswahl des Bundeslands zur passenden Dokumentenbestellung. Für eine allgemeine Orientierung zu Viewern gibt es den Geoportalvergleich. Links und Leistungsbeschreibungen geprüft am 2. November 2026.
Vor der Bestellung: den Empfänger nach dem Produkt fragen
Fragen Sie: „Welchen Auszug, in welchem Umfang, in welcher Form und mit welcher Aktualität benötigen Sie?“ Halten Sie die Antwort fest. „Flurkarte“ allein beantwortet noch nicht, ob eine Beglaubigung, ein größerer Ausschnitt oder zusätzliche Angaben gefordert werden.
Notieren Sie Gemeinde, Gemarkung und Flurstücksbezeichnung. Ergänzen Sie die Flur, soweit sie zur örtlichen Bezeichnung gehört. Wenn mehrere Flurstücke verkauft werden, geben Sie die vollständige Liste weiter; eine Karte nur des Hauptgebäudes kann das Angebot unvollständig abbilden.
Amtlicher Einstieg für alle 16 Bundesländer
Die folgende Tabelle enthält die Einstiegsseiten der Landesangebote, keine Zusage, dass jede Karte dort kostenlos, ohne Anmeldung oder in derselben Form erhältlich ist. Wählen Sie im Portal das Thema Liegenschaftskataster, ALKIS, Flurstücke oder die dort verlinkte Auskunfts- und Bestellfunktion. Maßgeblich sind die Produktbeschreibung und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Landes.
| Bundesland | Amtlicher Einstieg |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Geoportal BW |
| Bayern | BayernAtlas |
| Berlin | Geoportal Berlin |
| Brandenburg | Geoportal Brandenburg |
| Bremen | GeoPortal Bremen |
| Hamburg | Geoportal Hamburg |
| Hessen | Geoportal Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | GeoPortal.MV |
| Niedersachsen | Geobasisdaten Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | TIM-online |
| Rheinland-Pfalz | GeoPortal.rlp |
| Saarland | Geoportal Saarland |
| Sachsen | Sachsenatlas |
| Sachsen-Anhalt | Geodatenportal |
| Schleswig-Holstein | DigitalerAtlasNord |
| Thüringen | Geoportal Thüringen |
Quelle: Geoportal BW; BayernAtlas; Geoportal Berlin
Die Portalseiten sind in der Quellenliste einzeln mit Abrufdatum verzeichnet. In Thüringen kann eine vorgeschaltete Zugangsprüfung erscheinen; der amtliche InfoLika-Flyer beschreibt den dortigen Dokumentenweg. Bremen veröffentlicht seine Flurstückssuche und den Portalzugang in einer eigenen Anleitung.
Berlin: Bildschirmdruck und bestellter Auszug
Die Berliner Leistungsbeschreibung sagt ausdrücklich, dass ein nicht amtlicher Ausdruck kostenlos über das Geoportal erzeugt werden kann. Daneben beschreibt sie den Antrag beim zuständigen Vermessungsamt für den gewünschten Auszug.
Am Abrufdatum nennt die Seite für den Auszug 16 € je Blatt. Zusatzleistungen, etwa das Eintragen von Grenzlängen, sind gesondert beschrieben. Für Grenzlängen nennt Berlin eine Eigentümervoraussetzung und zusätzlichen Zeitaufwand; bestellen Sie diese Angaben nicht einfach als öffentliches Standardprodukt s1.
Rechenbeispiel ausschließlich für den genannten Grundpreis: Zwei Blätter zu je 16 € ergeben 32 €. Das ist keine Pauschale für eine beliebige Bestellung mit Zusatzangaben. Berlin nennt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von zwei Wochen, keine garantierte Lieferfrist s1.
Für eine erste Prüfung der verfügbaren Kartenebenen öffnen Sie die Karte von GrundCheck. Der Bericht kostet 29 € in einer Sprache oder 39 € in zwei Sprachen. Der Musterbericht zeigt den Umfang.
Bayern: Parzellarkarte und Flurkartenauszug
Die FAQ des BayernAtlas bezeichnet die dortige Parzellarkarte als Darstellung mit reduziertem Inhalt. Wer einen Flurkartenauszug benötigt, sollte deshalb das amtliche Produktangebot prüfen.
Dort nennt die Vermessungsverwaltung am Abrufdatum für einen Auszug bis DIN A3 25 € bei Abgabe am Amt beziehungsweise 20 € beim Online-Abruf über GeodatenOnline. Umfang, Format und optionale Leistungen sind Bestandteil der Produktbeschreibung s2. Das Preisverhältnis sagt nichts über Angebote anderer Länder aus.
Für ein einfaches Vergleichsbeispiel spart der genannte Online-Grundpreis gegenüber dem genannten Amts-Grundpreis 5 €. Entscheidend bleibt, ob der gewählte Auszug den Zweck des Empfängers erfüllt. Bestellen Sie nicht allein die günstigste Bildschirmansicht, wenn ein anderes Dokument angefordert wurde.
Vom Kartenfund zum brauchbaren Antrag
Speichern Sie den Fund zunächst mit vollständiger Flurstücksbezeichnung. Öffnen Sie dann die Auskunfts- oder Produktbeschreibung der zuständigen Katasterstelle. Prüfen Sie Form, Ausschnitt, Maßstab und Angaben zum Zugang, bevor Sie den Antrag absenden.
Geben Sie an, für welchen Zweck Sie den Auszug brauchen. Bei einer Bauvorlage sollte der beauftragte Planer das benötigte Produkt festlegen. Ein Flurkartenausschnitt und ein Lageplan sind keine Begriffe, die Sie eigenständig gleichsetzen sollten; die örtliche Stelle und der Empfänger müssen die Anforderungen bestätigen.
Lassen Sie Kosten vor zusätzlichen Arbeiten erläutern. Die Berliner Seite sieht auf Wunsch einen Kostenvoranschlag vor und beschreibt, dass die Bearbeitung bis zu dessen Zustimmung ruht s1. Daraus folgt kein gleicher Ablauf für alle Bundesländer; es ist eine konkrete Möglichkeit des dortigen Verfahrens.
Was Sie aus einem fehlenden Layer nicht schließen dürfen
Eine nicht sichtbare Flurstücksebene kann eine Frage von Auswahl, Maßstab, Portalzugang oder Dienst sein. Prüfen Sie die Hilfe und die Produktbeschreibung. Wenn Sie mit dem Viewer nicht weiterkommen, fragen Sie die Katasterstelle mit der vollständigen Bezeichnung nach dem benötigten Auszug.
Eine öffentliche Karte verschafft außerdem kein allgemeines Recht auf einen Grundbuchauszug. Für das Grundbuch gilt § 12 GBO. Trennen Sie die Kartenbestellung von der Eigentums- und Belastungsprüfung.
Für eine Kaufentscheidung halten Sie fest, welches Dokument vorliegt, wann Sie es erhalten haben und welche Grundstücksteile noch nicht geklärt sind. Ein gut lesbares PDF beantwortet keine offenen Fragen nach dem konkreten Vertragsgegenstand.
Wenn das richtige Flurstück feststeht, können Sie es auf der Karte von GrundCheck auswählen. Sehen Sie sich vorher den Musterbericht an. Der Bericht dient der ersten Prüfung; Rechtsberatung und Vermessung gehören nicht zu seinem Umfang.
Quellen
- Service Berlin: Liegenschaftskarte beantragen (abgerufen am 2. November 2026).
- Bayerische Vermessungsverwaltung: Flurkarte (abgerufen am 2. November 2026).
- BayernAtlas: amtliche FAQ (abgerufen am 2. November 2026).
- GeoInformation Bremen: GeoPortal und Flurstückssuche (abgerufen am 2. November 2026).
- TLBG: InfoLika, amtlicher Flyer (abgerufen am 2. November 2026).
- § 12 GBO: Grundbucheinsicht (abgerufen am 2. November 2026).
- Baden-Württemberg: Geoportal BW (abgerufen am 2. November 2026).
- Bayern: BayernAtlas (abgerufen am 2. November 2026).
- Berlin: Geoportal Berlin (abgerufen am 2. November 2026).
- Brandenburg: Geoportal Brandenburg (abgerufen am 2. November 2026).
- Bremen: GeoPortal Bremen (abgerufen am 2. November 2026).
- Hamburg: Geoportal Hamburg (abgerufen am 2. November 2026).
- Hessen: Geoportal Hessen (abgerufen am 2. November 2026).
- Mecklenburg-Vorpommern: GeoPortal.MV (abgerufen am 2. November 2026).
- Niedersachsen: Geobasisdaten Niedersachsen (abgerufen am 2. November 2026).
- Nordrhein-Westfalen: TIM-online (abgerufen am 2. November 2026).
- Rheinland-Pfalz: GeoPortal.rlp (abgerufen am 2. November 2026).
- Saarland: Geoportal Saarland (abgerufen am 2. November 2026).
- Sachsen: Sachsenatlas (abgerufen am 2. November 2026).
- Sachsen-Anhalt: Geodatenportal (abgerufen am 2. November 2026).
- Schleswig-Holstein: DigitalerAtlasNord (abgerufen am 2. November 2026).
- Thüringen: Geoportal Thüringen (abgerufen am 2. November 2026).