Rechtliche Prüfung

Dienstbarkeiten: Was bindet Käufer?

Ein Grundbucheintrag kann Zufahrt, Leitungen und Baufenster bestimmen. Entscheidend sind Bewilligung, Rang und der genaue Verlauf.

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Rechte, die beim Verkauf bleiben

Eine private Belastung eines deutschen Grundstücks ist kein Vertrag mit dem aktuellen Eigentümer. Sie ist ein Recht am Grundstück, das in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist und jeden späteren Eigentümer bindet. Wer diesen Abschnitt nur überfliegt oder eine Zusammenfassung des Verkäufers übernimmt, kauft Pflichten, denen er nie zugestimmt hat.

Die Einträge sind kurz und bestehen oft aus einer Zeile mit Abkürzungen. Der genaue Inhalt steht in der Bewilligung. Ein Eintrag wie "Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 41/2" weist auf ein Wegerecht hin. Nur die Bewilligung nennt Breite und Verlauf, regelt die Unterhaltung der Oberfläche und zeigt, ob auch Baustellenverkehr erlaubt ist.

Grunddienstbarkeit zugunsten eines anderen Grundstücks

Die zentrale private Belastung ist die Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB. Ein Grundstück wird zugunsten eines anderen Grundstücks belastet. Der Eigentümer muss etwa eine Zufahrt oder eine Leitung dulden oder eine bestimmte Handlung unterlassen, zum Beispiel über eine festgelegte Höhe hinaus bauen.

Für Käufer sind zwei Punkte entscheidend. Das Recht gehört jeweils dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks. Der Nachbar von heute ist daher nicht zwingend der Berechtigte von morgen. Die Belastung wirkt gegen das Grundstück. Ein Kaufpreis, der ohne Kenntnis des Eintrags vereinbart wurde, beseitigt sie nicht.

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine Person

Nach § 1090 BGB kann eine Belastung zugunsten einer bestimmten Person oder eines Unternehmens bestehen. Häufig geht es um Leitungsrechte. Der Netzbetreiber darf ein Kabel oder eine Leitung auf dem Grundstück belassen; der Verkauf beendet dieses Recht nicht.

Solche Rechte sind grundsätzlich nicht frei übertragbar. Sie enden mit dem Tod der berechtigten Person oder der Auflösung des Unternehmens. Ein Unternehmen kann jedoch über viele Generationen bestehen, und ein Nachfolgeunternehmen kann das Recht durch Vereinbarung übernehmen. Bei einem Baugrundstück kommt es deshalb vor allem auf Verlauf und Breite des freizuhaltenden Korridors an.

Abteilung II mit dem Grundstück abgleichen. Ein GrundCheck-Bericht ordnet die Flurstücksdaten und den räumlichen Kontext ein, damit ein Streifen an der östlichen Grenze nicht bloß vermutet wird. Grundstück prüfen.

OpenStreetMap-Karte mit oberirdischer Strominfrastruktur nahe dem Wismarer MustergrundstückSeite in voller Größe öffnen
Mögliche Korridore der oberirdischen Stromversorgung zeigt Seite 103 von 180 des am 12. September 2026 erstellten GrundCheck-Musterdossiers Wismar anhand von OpenStreetMap-Daten aus der Overpass API. Die Kartierung beweist weder eine Dienstbarkeit noch eine Baulast auf dem Grundstück.

Nießbrauch, Wohnungsrecht und Reallast

Auf ländlichen Grundstücken und bei Übertragungen innerhalb der Familie finden sich drei weitere Belastungen besonders häufig.

  • Nießbrauch, § 1030 BGB: Der Berechtigte darf das Grundstück nutzen und seine Früchte ziehen. Ein Käufer kann das Grundstück erwerben, der Berechtigte behält aber die Nutzung. Für die Dauer des Rechts kommt das wirtschaftlich nahe daran, kaum etwas nutzen zu können.
  • Wohnungsrecht, § 1093 BGB: Es erlaubt, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen. Typisch ist die Übertragung eines Hauses von Eltern auf Kinder.
  • Reallast, § 1105 BGB: Sie begründet wiederkehrende Leistungen, die auf dem Grundstück lasten. Früher ging es etwa um Lieferungen oder Pflege eines Angehörigen, heute meist um eine Zahlung.

Alle drei Rechte können den Wert erheblich mindern. Ihre Löschung setzt grundsätzlich die Zustimmung des Berechtigten voraus. Steht eine solche Belastung im Auszug, muss die Löschung vor dem Vollzug geregelt werden. Eine Zusage für später reicht nicht.

Der Rang entscheidet über die Sicherheit

Der Rang ist keine Formalie. § 879 BGB bestimmt für Rechte in derselben Abteilung den Vorrang nach der Reihenfolge ihrer Eintragung. Nach § 17 GBO bearbeitet das Grundbuchamt Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ein vor einer Grundschuld eingetragenes Wegerecht bleibt bei einer Zwangsversteigerung bestehen. Ein später eingetragenes Recht kann durch die Versteigerung erlöschen.

Wer den Kauf auf ein Wegerecht am Nachbargrundstück stützt, muss deshalb dessen Rang prüfen. Maßgeblich ist der Grundbuchauszug des anderen Grundstücks; die bloße Existenz des Rechts reicht nicht. Ein Recht im ersten Rang ist so viel wert, wie sein Inhalt verspricht. Ein Recht hinter drei Grundschulden ist so viel wert, wie die Bank im Sicherungsfall entscheidet.

Karte technischer Infrastruktur im UmfeldSeite in voller Größe öffnen
Das Infrastrukturumfeld ist auf Seite 110 von 180 des GrundCheck-Musterdossiers Wismar, erstellt am 12. September 2026, anhand einer OpenStreetMap-Auswertung dargestellt. Leitungen und Korridore bedürfen der Bestätigung durch Betreiber- und Grundbuchunterlagen.

Leitungskorridor und Baufenster

Auf einem Baugrundstück kann ein Korridor für ein Kabel, eine Wasserleitung oder eine Gasleitung. Er ist typischerweise einige Meter breit. In diesem Bereich darf nicht gebaut, kein tief wurzelnder Baum gepflanzt und das Geländeniveau nicht verändert werden. Der Betreiber darf das Grundstück betreten, um die Leitung zu prüfen oder zu reparieren.

Die Folge betrifft die Geometrie ebenso wie das Recht. Ein vier Meter breiter Schutzstreifen durch die Mitte eines 25 Meter breiten Grundstücks kann nach Hinzurechnung der Abstandsflächen jede zulässige Gebäudeposition ausschließen. Nach § 6 BbgBO sind es in Brandenburg bei einem gewöhnlichen Haus der Gebäudeklassen 1 und 2 drei Meter zu jeder Grenze. Korridor und Abstandsflächen gehören vor dem Kauf auf den Katasterplan. Erst dann ist sichtbar, welcher rechteckige Bauraum übrig bleibt.

Notwegrecht ersetzt keine gesicherte Zufahrt

§ 917 BGB gibt dem Eigentümer eines Grundstücks ohne Verbindung zu einem öffentlichen Weg einen Anspruch gegen die Nachbarn, die Zufahrt gegen Entschädigung zu dulden. Das klingt nach einer Lösung für ein gefangenes Grundstück, ist für eine Kaufentscheidung aber eine schwache Grundlage.

Der Anspruch entsteht nur bei tatsächlich fehlender Verbindung. Er muss gegen einen bestimmten Nachbarn durchgesetzt werden und kann ein Gerichtsverfahren erfordern. Verlauf und Entschädigung werden in diesem Verfahren geklärt. Eingetragen ist das Ergebnis nicht, solange die Beteiligten keine Eintragung vereinbaren. Die Bauaufsicht erwartet für eine Genehmigung einen öffentlichen Weg oder ein eingetragenes Wegerecht, nicht bloß einen möglichen Anspruch. Die Anforderungen an eine gesicherte Erschließung erklärt der Ratgeber zur Erschließung und Zufahrt.

Karte des Flurstücks und der nächsten StraßeSeite in voller Größe öffnen
Die Straßenkarte auf Seite 120 von 180 des GrundCheck-Musterberichts Wismar vom 12. September 2026 verortet das nächste OpenStreetMap-Objekt rund 97 m vom Flurstück entfernt und weist 120 Treffer aus. Sie belegt weder ein Wegerecht noch die öffentliche Widmung.

Wegerecht verlegen und Belastung löschen

§ 1023 BGB erlaubt dem belasteten Eigentümer, die Verlegung der Ausübung eines Wegerechts auf einen anderen Grundstücksteil zu verlangen. Voraussetzung ist, dass die bisherige Lage besonders belastet und die neue Lage für den Berechtigten ebenso bequem ist. Die Kosten trägt der Eigentümer, der die Verlegung verlangt. Das Recht ist daher ein brauchbares Mittel, um ein Baufenster freizubekommen, aber kein Anspruch auf eine beliebige Wunschtrasse.

Die Frage sollte vor dem Kauf schriftlich gestellt werden. Eine Erklärung des Berechtigten, solange der Verkäufer den Verkauf noch erreichen will, ist mehr wert als ein späterer Streit über die Zulässigkeit. Eine mündliche Zusage, die Strecke an den Rand zu verschieben, schafft keine verlässliche Rechtsposition.

Ein Eintrag verschwindet auf drei Wegen. Der Berechtigte stimmt der Löschung zu und das Grundbuchamt löscht nach § 875 BGB. Das erforderliche Verfahren beruht regelmäßig auf einer notariellen oder öffentlich beglaubigten Erklärung. Das Recht kann außerdem nach seinen eigenen Bedingungen erlöschen, etwa zu einem bestimmten Datum oder mit dem Tod des Berechtigten. Schließlich kann es bei einer Zwangsversteigerung wegen seines Rangs erlöschen.

Unbenutzte Wege verschwinden nicht automatisch. § 1028 BGB betrifft eine Anlage, die eine Dienstbarkeit beeinträchtigt, nicht den allgemeinen Wegfall eines ungenutzten Wegerechts. Ein Weg, den seit zwanzig Jahren niemand befahren hat, bleibt daher ein eingetragenes Recht. Wer eine Belastung für überholt hält, braucht vor dem Vollzug die Löschungsbewilligung und keine bloße Versicherung des Verkäufers.

Leitungen, die nie im Grundbuch standen

Für die östlichen Bundesländer gibt es eine besondere Falle. Leitungen und Anlagen, die am 3. Oktober 1990 genutzt wurden, erhielten kraft Gesetzes eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Versorgungsunternehmens. Grundlage ist Artikel 9 § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes und die Ausführungsverordnung, die das Verfahren auf Wasser und Abwasser erstreckte.

Das Recht entstand ohne Eintragung im Grundbuch. Die Betreiber hatten ein langes Zeitfenster, um es eintragen zu lassen. Der gute Glaube nach § 892 BGB war für diese Rechte bis zum Ende des Jahres 2010 nicht geschützt. Dieses Zeitfenster ist abgelaufen. Ein leerer Abschnitt II beweist bei einem Grundstück in Deutschland trotzdem nicht, dass keine Leitung im Boden liegt. Luftbilder, Kontrollschächte, Markierungspfosten und Warnband in einer Probeschachtung liefern zusätzliche Hinweise. Ebenso sollten die örtlichen Strom-, Wasser- und Netzbetreiber schriftlich gefragt werden.

Wie eine neue Dienstbarkeit entsteht

Nach § 873 BGB sind zwei Dinge erforderlich: Eigentümer und Berechtigter müssen sich über die Entstehung des Rechts einigen, und das Recht muss in das Grundbuch eingetragen werden. Keine dieser Voraussetzungen ersetzt die andere. Das Grundbuchamt benötigt außerdem die Zustimmungserklärung des Eigentümers in der Form des § 29 GBO, also mindestens öffentlich beglaubigt.

Das ist wichtig, wenn der Kauf von einem neuen Recht abhängt, etwa von einer Zufahrt über das nach einer Teilung beim Verkäufer verbleibende Grundstück. Vor der Eintragung besteht das Recht nicht. Die Eintragung dauert nach dem Vertrag Wochen bis Monate. Für die Zwischenzeit gehört eine Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB in die Abwicklung. Der Kaufpreis darf nicht ausgezahlt werden, bevor diese Sicherung besteht. Eine bloße Vertragszusage für ein späteres Wegerecht hängt sonst von der weiteren Kooperationsbereitschaft des Verkäufers ab.

Rechte des eigenen Grundstücks am Nachbargrundstück

Abteilung II zeigt, welche Belastungen auf dem eigenen Grundstück liegen. Sie zeigt nicht, wozu das eigene Grundstück auf fremdem Boden berechtigt ist. Der entsprechende Eintrag steht im Grundbuch des anderen Grundstücks. Das wird häufig erst nach dem Kauf entdeckt, wenn die gezeigte Zufahrt auf keiner belastbaren Rechtsposition beruht.

Benötigt das Grundstück eine Zufahrt, eine Wendemöglichkeit, einen Brunnen oder eine Entwässerungsleitung über das Nachbargrundstück, sollte der Notar auch dort einen Auszug beschaffen. Zu prüfen sind drei Punkte: Das Recht muss eingetragen sein; eine Vereinbarung der derzeitigen Eigentümer allein genügt nicht. Es muss dem jeweiligen Eigentümer des eigenen Grundstücks zugutekommen, nicht einer bestimmten Person. Außerdem ist sein Rang zu prüfen. Nach § 1029 BGB genießt der Besitz einer Dienstbarkeit durch den Eigentümer des herrschenden Grundstücks einen gewissen Schutz. Dieser Schutz richtet sich gegen Störungen und ersetzt kein eingetragenes Recht.

OpenStreetMap-Karte mit Telekommunikations- und Mastinfrastruktur im Umfeld des Wismarer MustergrundstücksSeite in voller Größe öffnen
Telekommunikationsanlagen aus OpenStreetMap erscheinen auf Seite 105 von 180 des am 12. September 2026 erstellten GrundCheck-Musterdossiers Wismar; die Daten wurden über die Overpass API gelesen. Die Karte zeigt weder einen rechtlich gesicherten Leitungsverlauf noch ein Grundstücksrecht.

Drei typische Fehler beim Kauf

Nur den Eintrag lesen. Die kurze Zeile im Grundbuch ist eine Bezeichnung. Breite, Verlauf, zulässige Nutzung und Unterhaltung stehen in der Bewilligung. Ob ein Weg nur landwirtschaftlichen Verkehr erlaubt oder auch Baustellenverkehr, kann über die Bebaubarkeit entscheiden.

Ein ungenutztes Recht als erledigt behandeln. Zwanzig Jahre ohne Nutzung ändern nichts. Erst die Löschung beseitigt die Belastung, und dafür wird die Zustimmung des Berechtigten in der richtigen Form benötigt.

Eine mündliche Zusage zur Verlegung akzeptieren. Ein Nachbar, der eine Verlegung an den Rand ankündigt, hat noch keine durchsetzbare Erklärung abgegeben. Die Zustimmung muss schriftlich vorliegen, solange der Verkäufer den Kauf noch abwickeln will. Andernfalls ist der Preis so zu kalkulieren, als bliebe die Trasse an ihrem bisherigen Ort.

Zwei Register, zwei Arten von Belastung

Grunddienstbarkeit und ähnliche RechteBaulast
RechtsgebietPrivatrecht, BGBÖffentliches Recht, § 84 BbgBO
EintragungsortGrundbuch, Abteilung IIBaulastenverzeichnis beim Landkreis
BegünstigterNachbargrundstück oder bestimmte PersonBauaufsichtsbehörde, mittelbar auch ein Nachbar
AufhebungBerechtigter durch ZustimmungBehörde durch Verzicht
Bindet den KäuferJaJa
Im Grundbuchauszug sichtbarJaNein

Die letzte Zeile verursacht oft Kosten. Ein unbelastet wirkendes Grundbuch sagt nichts über Baulasten. Das Baulastenverzeichnis beim Landkreis muss getrennt geprüft werden. Die öffentlich-rechtliche Seite beschreibt der Ratgeber zu Baulasten und Beschränkungen.

Auswirkung auf Preis und Finanzierung

Ein Leitungsstreifen am Rand kostet beim Wert oft wenig. Derselbe Streifen durch die Mitte kann das bebaubare Rechteck beseitigen und damit einen großen Teil des Grundstückswerts. Ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch nimmt die Nutzung für seine Dauer. Die Bewertung muss diese Einschränkung berücksichtigen.

Kreditinstitute prüfen Abteilung II sorgfältig. Eine Belastung, die die Bebauung begrenzt, erscheint in der Beleihungsbewertung, auch wenn der Käufer sie übersehen hat. Wird sie vor dem Angebot entdeckt, ist sie ein Preisargument. Nach der Unterschrift ist dieselbe Erkenntnis vor allem die Folge einer zu späten Prüfung.

Unterlagen vor dem Notartermin

  • Ein Grundbuchauszug, der höchstens vier Wochen alt ist, mit jedem Eintrag in Abteilung II.
  • Die Bewilligung zu jedem Eintrag, der nicht auf Anhieb verständlich ist, beschafft über den Notar.
  • Eine Skizze auf der Katasterkarte mit jedem Korridor und Schutzstreifen sowie den ergänzten Abstandsflächen.
  • Der Rang jedes Rechts, auf das sich der Kauf stützt, geprüft im Grundbuch des anderen Grundstücks.
  • Schriftliche Löschungsbewilligungen für Belastungen, die der Verkäufer als überholt bezeichnet.
  • Zusätzlich ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beim Landkreis.

Leitungen vor der Bauplanung finden. Ein GrundCheck-Bericht schafft eine klare Grundstücksgrundlage für die Prüfung von Grundbuch, Leitungsraum und Baufenster. Grundstück prüfen.

Für die Prüfung genügt deshalb kein isolierter Blick auf die eigene Flurkarte. Zuerst wird der aktuelle Grundbuchauszug gelesen, danach wird zu jedem unklaren Eintrag die Bewilligung beschafft. Der Wortlaut entscheidet, ob eine Nutzung nur dem Nachbarn persönlich zusteht oder dem jeweiligen Eigentümer seines Grundstücks. Er entscheidet auch, ob ein Fahrzeug, ein Baufahrzeug oder nur eine Leitung vom Recht erfasst wird.

Die Lage muss anschließend auf den Katasterplan übertragen werden. Ein Eintrag kann einen Streifen am Rand, eine diagonale Zufahrt oder einen Korridor quer durch das Grundstück betreffen. Bei einer Leitung zählen die sichtbare Oberfläche und der unterirdische Korridor. Der Betreiber kann Zugang für Arbeiten benötigen, und die Bewilligung kann Änderungen des Bodens, Bepflanzung oder bauliche Anlagen innerhalb des Streifens ausschließen.

Bei einem Recht zugunsten des Kaufgrundstücks liegt der entscheidende Nachweis oft nicht in dessen eigener Abteilung II. Der Auszug des Nachbargrundstücks muss den Eigentümer des Kaufgrundstücks als jeweils Berechtigten erfassen. Eine Vereinbarung zwischen den derzeitigen Eigentümern kann die Erschließung nach dem Eigentumswechsel nicht zuverlässig sichern. Ebenso muss geprüft werden, ob ein vorrangiges Recht oder eine Grundschuld die praktische Sicherheit des Eintrags beeinflusst.

Die Prüfung des Baulastenverzeichnisses läuft daneben. Eine Baulast kann eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung enthalten, obwohl im Grundbuch kein entsprechender Hinweis steht. Für die Finanzierung und die Bauplanung werden deshalb beide Register benötigt. Fehlt die Bewilligung oder bleibt der Verlauf unklar, sollte der Kaufvertrag die Klärung und die Auszahlung des Kaufpreises an eine belastbare Dokumentation knüpfen.

Auch ein niedriger Kaufpreis löst das Problem nicht automatisch. Ein Recht kann die Nutzung einschränken, die Finanzierung erschweren oder spätere Arbeiten des Netzbetreibers ermöglichen. Der Wert hängt davon ab, ob der Korridor am Rand liegt, ob das Baufenster trotz der Abstandsflächen erhalten bleibt und ob das Recht eine Löschung oder Verlegung praktisch zulässt. Diese Fragen gehören vor das Angebot und vor den Notartermin.

Vor dem Gespräch mit dem Verkäufer sollte feststehen, welche Unterlagen fehlen. Dazu gehören der vollständige Auszug, die Bewilligung, die Karte mit dem eingezeichneten Korridor und der Nachweis aus dem Baulastenverzeichnis. Für jedes Recht ist festzuhalten, wer es ausübt, welche Fläche betroffen ist, wer unterhält und welche Folgen eine Reparatur oder eine Verlegung hat. Erst mit dieser Zuordnung lässt sich der Kaufpreis sachlich bewerten und eine Bedingung für die Vertragsabwicklung formulieren.

Die Unterlagen sollten vor der Finanzierungszusage vollständig vorliegen. So kann die Bank den Rang, den möglichen Wertverlust und die Folgen für das Vorhaben prüfen. Offene Punkte gehören in die Verhandlung und nicht in eine spätere Hoffnung auf eine Einigung.

Landesrecht: wo es abweicht

Das Bau- und Grundstücksrecht hat mehrere Ebenen. Die zentrale Einordnung steht im Bundesrecht, etwa in den Vorschriften des BauGB, BGB oder GBO. Das Bundesrecht legt den gemeinsamen Rahmen fest; einzelne Anforderungen können deshalb überall gleich sein.

Abstände, Vermessung, Baulasten und Verfahrensfragen ergeben sich zusätzlich aus dem Landesrecht und der Bauordnung des Landes. Ob eine Satzung gilt, welche Unterlagen verlangt werden oder ob örtliche Beiträge anfallen, entscheidet die Gemeinde in ihrer Satzung oder im konkreten Verfahren. Prüfen Sie die Abweichung über die Baulasten und Beschränkungen und lassen Sie sich die zuständige Stelle nennen.

Wo die Regeln stehen

Stand der Angaben: August 2026. Diese Informationen sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung für ein bestimmtes Grundstück. Weiterlesen: Grundbuch und ALKIS, Vermessung und Grenzen sowie Infrastruktur und Anschlüsse.

Häufige Fragen

Verschwindet eine Dienstbarkeit beim Verkauf des Grundstücks?

Nein. Ein Recht in Abteilung II besteht am Grundstück und bindet jeden späteren Eigentümer ohne neue Vereinbarung. Es endet nur durch Zustimmung des Berechtigten, nach seinen eigenen Bedingungen oder bei einer Zwangsversteigerung wegen seines Rangs.

Wie lässt sich ein kurzer Eintrag mit Abkürzungen verstehen?

Fordern Sie die Bewilligung an. Der Grundbucheintrag ist nur eine Zusammenfassung. Die Bewilligung nennt Breite, Verlauf, Unterhaltung und zulässige Nutzung des Wegerechts. Der Notar kann sie für die Kaufvorbereitung beschaffen.

Kann ich bauen, wenn ein Kabel über das Grundstück läuft?

Oft nicht an der geplanten Stelle. Der Schutzstreifen ist typischerweise einige Meter breit. Zusätzlich gelten nach § 6 BbgBO bei einem gewöhnlichen Haus drei Meter Abstand zu jeder Grenze. Korridor und Abstände sollten auf der Katasterkarte eingezeichnet werden.

Kann ein Wegerecht an den Rand des Grundstücks verlegt werden?

Manchmal. § 1023 BGB erlaubt die Verlegung, wenn die bisherige Lage besonders belastet und die neue Lage für den Berechtigten ebenso bequem ist. Die Kosten trägt der belastete Eigentümer. Vor dem Kauf sollte die Zustimmung schriftlich geklärt werden.

Erlischt ein Wegerecht nach zwanzig Jahren ohne Nutzung?

Nein. Nichtnutzung löscht eine eingetragene Dienstbarkeit nicht. Für die Löschung braucht es die Zustimmung des Berechtigten in notarieller oder öffentlich beglaubigter Form nach § 875 BGB.

Reicht ein Notwegrecht für die gesicherte Zufahrt zu einer Baugenehmigung?

Nein. § 917 BGB gibt bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg einen Anspruch gegen Nachbarn. Dieser muss durchgesetzt werden und kann ein Gericht erfordern. Die Bauaufsicht erwartet einen öffentlichen Weg oder ein eingetragenes Wegerecht, nicht bloß einen möglichen Anspruch.

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