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Grundsteuer unbebautes Grundstück 2025 und Grundsteuer C
Grundsteuer für einen Bauplatz seit 2025: Bundes- und Landesmodelle, Grundsteuer C mit Hebesätzen bis 6.450 %, Rechenbeispiele aus Griesheim und Britz.
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Die Stadt Griesheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg) erhebt seit der Reform für bebaute und gewöhnliche Grundstücke eine Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 1.290 %. Für unbebaute, aber baureife Grundstücke hat sie eine Grundsteuer C mit 6.450 % festgesetzt, genau dem Fünffachen. Ein Bauplatz, den der Eigentümer liegen lässt, kostet dort jedes Jahr ein Vielfaches dessen, was er vor 2025 gekostet hätte.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer. Für Käufer eines Bauplatzes ist sie eine laufende Kostenposition, die oft unterschätzt wird, besonders wenn zwischen Kauf und Baubeginn zwei oder drei Jahre liegen. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Steuer für ein unbebautes Grundstück berechnet wird, warum das Bundesland den Ausschlag gibt, was die Grundsteuer C ist, und rechnet Beispiele aus Hessen und Brandenburg durch.
Er ersetzt keine Steuerberatung. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest, die Steuer die Gemeinde.
Die Formel und warum das Land entscheidet
Die Grundsteuer entsteht in drei Schritten: Das Finanzamt ermittelt einen Wert oder eine Bemessungsgröße, multipliziert sie mit einer Steuermesszahl zum Grundsteuermessbetrag, und die Gemeinde multipliziert diesen mit ihrem Hebesatz.
Wie der erste Schritt aussieht, hängt vom Land ab. Neben dem Bundesmodell gibt es eigene Landesmodelle, unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Für unbebaute Grundstücke lassen sich die Länder in drei Gruppen einteilen:
| Gruppe | Länder | Grundlage für unbebaute Grundstücke |
|---|---|---|
| Bundesmodell mit 0,34 ‰ | u. a. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen | Fläche × Bodenrichtwert × 0,34 ‰ (§ 15 GrStG) |
| Bundesmodell mit eigener Messzahl | Sachsen 0,36 ‰, Saarland 0,64 ‰, Berlin 0,45 ‰, Bremen 0,75 ‰ | wie Bundesmodell, andere Messzahl |
| Eigenes Landesmodell | Baden-Württemberg (Bodenwertmodell, 1,30 ‰), Bayern (Flächenmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren), Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell) | Landesgrundsteuergesetz |
Quelle: Angaben aus diesem Ratgeber, Belege im Abschnitt „Quellen“
Berlin und Bremen haben 2024 eigene Messzahlen beschlossen, die Wohngrundstücke entlasten und unbebaute Grundstücke stärker belasten: Berlin 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,45 ‰ für unbebaute (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz vom 27.6.2024), Bremen 0,31 ‰ und 0,75 ‰ (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz, verkündet am 12.10.2024). Nordrhein-Westfalen bleibt beim Bundesmodell, erlaubt den Gemeinden aber seit 2024 differenzierte Hebesätze (GV. NRW. 2024 S. 490); welcher Satz dort für unbebaute Grundstücke gilt, steht in der Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Bundesmodell: Fläche mal Bodenrichtwert
Für unbebaute Grundstücke ist der Grundsteuerwert nach § 247 BewG regelmäßig die Fläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Fehlt ein Bodenrichtwert, wird der Wert aus vergleichbaren Flächen abgeleitet. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 GrStG für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 BewG 0,34 Promille.
Grundsteuer = Fläche × Bodenrichtwert × 0,00034 × Hebesatz
Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück finden Sie in BORIS-D oder im Portal Ihres Landes; der Ratgeber Bodenrichtwert und Grundstückswert zeigt, wie.
Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren
Hessen rechnet nicht mit dem Wert, sondern mit der Fläche und einem Lagefaktor. Für Grund und Boden werden 0,04 € je m² angesetzt. Der Lagefaktor ist das Verhältnis des Bodenrichtwerts des Grundstücks zum durchschnittlichen Bodenwert der Gemeinde, potenziert mit 0,3. Die Steuermesszahl für Grund und Boden beträgt nach § 6 Abs. 1 HGrStG 100 % (für Wohnflächen 70 %).
Grundsteuer = Fläche × 0,04 € × Faktor × Hebesatz
Der Exponent 0,3 dämpft Lageunterschiede: Ein Grundstück mit doppelt so hohem Bodenrichtwert wie der Gemeindedurchschnitt bekommt den Faktor 2^0,3 ≈ 1,23, nicht 2. Die durchschnittlichen Bodenwerte der Gemeinden hat das Land veröffentlicht; die IHKs in Hessen verlinken sie.
Die Grundsteuer C: was sie ist und wo es sie gibt
Gemeinden dürfen für unbebaute, baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten, höheren Hebesatz festlegen, die Grundsteuer C. Grundlage ist § 25 Abs. 5 GrStG im Bundesmodell, in Baden-Württemberg § 50a LGrStG, in Hessen § 13 HGrStG. Die Gemeinde bestimmt die betroffenen Grundstücke durch Allgemeinverfügung, die öffentlich bekannt gemacht wird.
„Baureif“ definiert § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG: unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 BewG, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung und zivilrechtliche Gründe, die einer sofortigen Bebauung entgegenstehen, sind unbeachtlich. Die Neuregelung gilt erstmals für die Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 (§ 37 Abs. 3 GrStG, so die Handreichung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes).
Zwei Folgen für Käufer:
- Bauerwartungsland ist nicht baureif, weil es nach öffentlichem Recht noch nicht bebaubar ist. Die Grundsteuer C trifft es erst, wenn der Bebauungsplan in Kraft ist und die Erschließung gesichert ist.
- Privatrechtliche Hindernisse schützen nicht. Ein Hinterliegergrundstück, dessen Zufahrt noch nicht durch Dienstbarkeit gesichert ist, kann trotzdem baureif im Sinne der Grundsteuer sein, wenn das öffentliche Recht die Bebauung zuließe. Ein Streit mit dem Nachbarn über das Wegerecht ist für die Gemeinde unbeachtlich. Mehr dazu im Ratgeber Hinterliegergrundstück: Zufahrt sichern.
Wer ein Grundstück kauft, das in einer Allgemeinverfügung steht, übernimmt den höheren Satz ab dem ersten Steuerjahr, in dem ihm das Grundstück zugerechnet wird.
Was Gemeinden 2026 beschlossen haben, ein Ausschnitt:
| Gemeinde | Grundsteuer C | Besonderheit |
|---|---|---|
| Griesheim (Hessen) | 6.450 % | Grundsteuer B 1.290 % |
| Britz (Brandenburg) | 1.800 % | für das Haushaltsjahr 2026 |
| Rodgau (Hessen) | 300 % des B-Hebesatzes | ab dem vierten Jahr nach Eintritt der Baureife; bis zum dritten Jahr verschont; gilt ab 1.1.2026 |
| Tübingen (BW) | festgesetzt durch Bekanntmachung vom 13.2.2026 | Hebesatzsatzung vom 14.11.2024 |
| Riedstadt, Lollar (Hessen) | Satzung bzw. Allgemeinverfügung 2026 |
Quelle: Angaben aus diesem Ratgeber, Belege im Abschnitt „Quellen“
Rodgau zeigt, dass Gemeinden Schonfristen einbauen können. Das ist für Käufer wichtig: Wer kurz nach Eintritt der Baureife kauft und zügig baut, zahlt dort gar keine Grundsteuer C.
Zwei Rechenbeispiele
Griesheim, 600 m² Bauplatz
Annahme: Der Bodenrichtwert des Grundstücks entspricht dem Gemeindedurchschnitt, Faktor 1,0.
- Flächenbetrag: 600 × 0,04 € = 24,00 €
- Messbetrag bei Messzahl 100 %: 24,00 €
- mit Grundsteuer B (1.290 %): 24,00 × 12,90 = 309,60 € im Jahr
- mit Grundsteuer C (6.450 %): 24,00 × 64,50 = 1.548,00 € im Jahr
Liegt der Bodenrichtwert beim Doppelten des Durchschnitts, steigt der Faktor auf rund 1,23 und die Grundsteuer C auf etwa 1.906 €. Drei Jahre Bauplatz ohne Baubeginn: rund 4.600 bis 5.700 €.
Britz, 600 m² Bauplatz im Bundesmodell
Annahme: Bodenrichtwert 60 €/m² zum 1. Januar 2022 (bitte im BORIS-Portal Brandenburg für Ihre Lage prüfen).
- Grundsteuerwert: 600 × 60 € = 36.000 €
- Messbetrag: 36.000 × 0,00034 = 12,24 €
- mit Grundsteuer C (1.800 %): 12,24 × 18 = 220,32 € im Jahr
Der Unterschied zu Griesheim liegt nicht nur am Hebesatz, sondern am Modell: Im Bundesmodell trägt der niedrige Bodenwert im ländlichen Brandenburg die Rechnung, im hessischen Flächenmodell die Fläche. Vergleichen Sie Hebesätze deshalb nie über Landesgrenzen hinweg, sondern rechnen Sie den Betrag aus.
Hessen: den Faktor selbst ausrechnen
Den Faktor brauchen Sie in Hessen für jede Rechnung. So gehen Sie vor:
- Bodenrichtwert des Grundstücks in BORIS Hessen nachsehen.
- Durchschnittlichen Bodenwert der Gemeinde aus der vom Land veröffentlichten Liste nehmen (die IHKs verlinken sie).
- Bodenrichtwert durch Durchschnitt teilen und das Ergebnis hoch 0,3 nehmen. Jeder Taschenrechner mit x^y-Taste kann das.
Zwei Varianten für einen 600-m²-Bauplatz in einer Gemeinde mit einem angenommenen Durchschnitt von 250 €/m², mit den Griesheimer Hebesätzen:
| Lage | Verhältnis | Faktor | Messbetrag | Grundsteuer B (1.290 %) | Grundsteuer C (6.450 %) |
|---|---|---|---|---|---|
| Bodenrichtwert 400 €/m² | 1,6 | 1,6^0,3 ≈ 1,151 | 600 × 0,04 € × 1,151 ≈ 27,63 € | ≈ 356 € | ≈ 1.782 € |
| Bodenrichtwert 150 €/m² | 0,6 | 0,6^0,3 ≈ 0,858 | 600 × 0,04 € × 0,858 ≈ 20,59 € | ≈ 266 € | ≈ 1.328 € |
Die teure Lage kostet hier also nur rund ein Drittel mehr als die günstige, obwohl der Bodenrichtwert fast dreimal so hoch ist. Das ist im Flächenmodell gewollt. Für den Käufer heißt das: In Hessen entscheidet die Grundstücksgröße stärker über die Grundsteuer als der Preis je Quadratmeter. Ein 900-m²-Grundstück zahlt bei gleichem Faktor anderthalbmal so viel wie ein 600-m²-Grundstück, auch wenn es billiger eingekauft wurde.
Derselbe Bauplatz in vier Ländern
Um zu zeigen, wie stark das Modell wirkt, rechnen wir einen 600 m² großen Bauplatz mit einem Bodenrichtwert von 300 €/m² und einem angenommenen Hebesatz von 500 % durch. Der Hebesatz ist hier bewusst gleich gesetzt, damit nur das Modell den Unterschied macht; in der Wirklichkeit setzt jede Gemeinde ihren eigenen.
| Land | Rechnung | Messbetrag | Grundsteuer bei 500 % |
|---|---|---|---|
| Bundesmodell (z. B. NRW) | 600 × 300 € × 0,34 ‰ | 61,20 € | 306,00 € |
| Sachsen | 600 × 300 € × 0,36 ‰ | 64,80 € | 324,00 € |
| Saarland | 600 × 300 € × 0,64 ‰ | 115,20 € | 576,00 € |
| Baden-Württemberg | 600 × 300 € × 1,30 ‰ | 234,00 € | 1.170,00 € |
Baden-Württemberg belastet den reinen Bodenwert am stärksten, weil das Land Gebäude gar nicht bewertet. Die Gemeinden dort haben ihre Hebesätze nach der Reform oft deutlich gesenkt, um das auszugleichen; deshalb gilt auch hier: Betrag rechnen, nicht Messzahlen oder Hebesätze vergleichen.
Der Zeitplan entscheidet
Für den Käufer zählt die Summe der Jahre, in denen das Grundstück unbebaut ist. Ein Beispiel mit den Griesheimer Sätzen (600 m², Faktor 1,0):
| Jahr | Stand am Jahresbeginn | Steuer bei Grundsteuer C | Steuer bei Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| 2026 (Kauf im März) | Verkäufer ist Eigentümer | Verkäufer schuldet; Umlage im Kaufvertrag | |
| 2027 | unbebaut, baureif | 1.548,00 € | 309,60 € |
| 2028 (Bau läuft) | Rohbau, nicht benutzbar | 1.548,00 € | 309,60 € |
| 2029 | Haus bezugsfertig | danach bebautes Grundstück |
Zwei Jahre Verzug kosten in Griesheim mit Grundsteuer C also rund 3.100 € statt rund 620 €. In Rodgau, wo die Grundsteuer C erst ab dem vierten Jahr nach Eintritt der Baureife greift, wäre dieselbe Bauzeit ohne Zuschlag geblieben.
Schritt für Schritt: Hebesatz, Allgemeinverfügung und Bescheide finden
- Hebesatzsatzung: Auf der Internetseite der Gemeinde unter „Satzungen“, „Ortsrecht“ oder „Steuern und Abgaben“ suchen. Die Satzung nennt die Hebesätze A, B und gegebenenfalls C für das Jahr.
- Allgemeinverfügung zur Grundsteuer C: Sie wird öffentlich bekannt gemacht, oft im Amtsblatt, und enthält eine Karte oder Liste der Flurstücke. Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus dem Exposé oder dem Grundbuchauszug abgleichen.
- Bescheide vom Verkäufer: Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid des Finanzamts sowie den letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde verlangen. Daraus ergibt sich, mit welcher Fläche und welchem Wert das Finanzamt rechnet.
- Bodenrichtwert: in BORIS-D oder im Landesportal, mit Stichtag; für das Bundesmodell gilt nach § 247 BewG der Bodenrichtwert, den der Gutachterausschuss auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ermittelt hat. Die Gutachterausschüsse in Brandenburg etwa weisen ihn als steuerlichen Bodenrichtwert mit diesem Stichtag aus; ein neuerer Bodenrichtwert in derselben Karte ist für die Grundsteuer nicht maßgeblich.
- Steueramt der Gemeinde anrufen, wenn das Grundstück nicht eindeutig in der Allgemeinverfügung zu finden ist, und die Auskunft per E-Mail bestätigen lassen.
Was tun, wenn das Ergebnis schlecht ist
Das Grundstück steht in der Allgemeinverfügung, ist aber nicht sofort bebaubar, etwa weil die Erschließung fehlt, der Zuschnitt eine Bebauung nicht zulässt oder eine Altlast saniert werden muss. Dann kommt ein Rechtsbehelf gegen die Allgemeinverfügung oder den Grundsteuerbescheid in Betracht. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und ist kurz; als Käufer müssen Sie sich mit dem Verkäufer absprechen, wer handelt.
Der Messbescheid enthält eine falsche Fläche oder einen falschen Bodenrichtwert. Gegen Bescheide des Finanzamts ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch möglich (§ 355 Abs. 1 AO). Ist die Frist verstrichen, bleibt nur ein Antrag auf fehlerbeseitigende Fortschreibung.
Die Grundsteuer C ist hoch und der Baubeginn unsicher. Rechnen Sie die erwarteten Jahre ein und verhandeln Sie den Preis. Bei 1.548 € im Jahr und drei Jahren bis zur Bezugsfertigkeit sind das rund 4.600 €, ein greifbarer Betrag für die Verhandlung. Alternativ im Kaufvertrag regeln, dass der Verkäufer Grundsteuer C bis zu einem Stichtag trägt, falls der Bau sich aus Gründen verzögert, die er zu vertreten hat (etwa fehlende Unterlagen).
Die Gemeinde hat einen sehr hohen Hebesatz B. Daran ändert ein Bau nichts. Prüfen Sie die Hebesätze der Nachbargemeinden, wenn der Standort noch nicht feststeht; ein paar Kilometer können mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.
Wer zahlt im Jahr des Kaufs
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG). Schuldner ist, wem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist (§ 10 GrStG). Eine Umschreibung im laufenden Jahr gibt es nicht, wie etwa die Stadt Germering in ihren Hinweisen zum Eigentumswechsel erklärt. Kaufen Sie im Laufe des Jahres, bleibt der Verkäufer gegenüber der Gemeinde für dieses Jahr Schuldner; im Kaufvertrag wird die Steuer üblicherweise ab Besitzübergang anteilig auf den Käufer umgelegt. Ab dem folgenden Jahr schreibt die Gemeinde Sie an, nachdem das Finanzamt die Zurechnung geändert hat.
Für die Grundsteuer C heißt das: Fragen Sie vor dem Kauf, ob das Grundstück in der Allgemeinverfügung steht und ob die Gemeinde eine Schonfrist hat. Die übrigen Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch) behandeln die Ratgeber Kosten und Steuern und Vergleich Grunderwerbsteuer.
Was in den Kaufvertrag gehört
Der Notar übernimmt Standardklauseln, aber drei Punkte sollten Sie vorher ansprechen:
- Umlage ab Besitzübergang: Die Grundsteuer des laufenden Jahres wird zeitanteilig verteilt. Bei Grundsteuer C ist das ein spürbarer Betrag, der in die Abrechnung gehört.
- Erklärung des Verkäufers: Der Verkäufer erklärt, ob ihm eine Allgemeinverfügung zur Grundsteuer C für das Grundstück bekannt ist und ob er einen Rechtsbehelf eingelegt hat. Ein laufendes Verfahren sollte im Vertrag stehen, mit der Regel, wer es fortführt.
- Übergabe der Bescheide: Grundsteuerwert-, Messbetrags- und Grundsteuerbescheid gehören zu den Unterlagen, die bei Besitzübergang übergeben werden. Ohne sie können Sie Fehler im Messbetrag später kaum prüfen.
Wer das Grundstück über eine Finanzierung kauft, sollte die Grundsteuer C außerdem in die Haushaltsrechnung der Bank aufnehmen; Banken setzen sonst gern den Satz B an.
Checkliste
- Land und Modell: Bundesmodell oder Landesmodell?
- Bodenrichtwert (Bundesmodell) bzw. Fläche und Gemeindedurchschnitt (Hessen, ähnliche Flächenmodelle).
- Aktueller Hebesatz B und, falls vorhanden, C: Hebesatzsatzung auf der Internetseite der Gemeinde.
- Allgemeinverfügung zur Grundsteuer C: steht das Flurstück darin? Gibt es eine Schonfrist?
- Zeitplan: Wie viele Jahre zwischen Kauf und Fertigstellung? Mit welchem Satz?
- Kaufvertrag: anteilige Umlage der Steuer ab Besitzübergang.
Bodenrichtwert, Bebauungsplan und Flurstücksfläche für Ihren Bauplatz finden Sie im GrundCheck-Bericht für 29 €, jeweils mit Quelle und Datum, also die Eingangsgrößen dieser Rechnung; auf Deutsch und Englisch kostet der Bericht 39 €. Den Hebesatz und die Allgemeinverfügung veröffentlicht die Gemeinde. Grundstück auf der Karte auswählen → · Beispielbericht ansehen
Mit Fläche und Bodenrichtwert aus dem Bericht rechnen Sie die beiden Beispiele oben für Ihr eigenes Grundstück nach. Bericht für dieses Grundstück bestellen → · Beispielbericht ansehen
Quellen
- Grundsteuergesetz, § 15 (Steuermesszahl 0,34 ‰), gesetze-im-internet.de, abgerufen über Suchmaschine am 2.11.2026.
- Deubner Steuern, Ländermodelle (Saarland 0,64 ‰, Sachsen 0,36 ‰, Baden-Württemberg 1,30 ‰), deubner-steuern.de; Saarländisches Grundsteuergesetz, umwelt-online.de, 2.11.2026.
- DStGB, Handreichung Grundsteuer C (2024), § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG und § 37 Abs. 3 GrStG, dstgb.de, 2.11.2026.
- Bewertungsgesetz, § 246 (unbebaute Grundstücke), buzer.de, 2.11.2026.
- Grundsteuergesetz, § 25 Abs. 5 (Grundsteuer C); Bewertungsgesetz, § 247, Wortlaut bei anwalt24.de, abgerufen am 1.11.2026.
- Haus & Grund, Infoblatt „Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke ab 2025“, hausundgrund.de, 1.11.2026 (Sekundärquelle).
- Hessisches Grundsteuergesetz, § 13 (Grundsteuer C); IHK Wiesbaden, „Grundsteuerberechnung ab 1. Januar 2025“, ihk.de; Stadt Gersfeld, Bürgerversammlung 2024, gersfeld.de, 1.11.2026.
- Stadt Griesheim, Präsentation Grundsteuerreform vom 6.11.2025, griesheim.de (1); Satzung zur Grundsteuer C, griesheim.de (2), 1.11.2026.
- Gemeinde Britz, Grundsteuer C 2026, britz-chorin-oderberg.de, 1.11.2026.
- Stadt Rodgau, Satzung über die Erhebung einer Steuer auf unbebaute, aber baureife Grundstücke, Stand Juni 2026, rodgau.de, 1.11.2026.
- Universitätsstadt Tübingen, Festsetzung der Grundsteuer C, 13.2.2026, tuebingen.de, 1.11.2026.
- Stadt Riedstadt, Grundsteuer-C-Hebesatzsatzung 2026, riedstadt.de; Stadt Lollar, Allgemeinverfügung April 2026, 1.11.2026.
- Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (BlnGrStMG) vom 27.6.2024, Senatsverwaltung für Finanzen, berlin.de (1); Pressemitteilung des Senats, berlin.de (2), 2.11.2026.
- Freie Hansestadt Bremen, Senatsvorlage Festsetzung Steuermesszahlen Grundsteuer, rathaus.bremen.de; Gesetzblatt Bremen vom 12.10.2024, gesetzblatt.bremen.de, 2.11.2026.
- Nordrhein-Westfalen, Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze, GV. NRW. 2024 S. 490, recht.nrw.de, 2.11.2026.
- Hessisches Grundsteuergesetz, § 6 (Steuermesszahlen), datenbank.nwb.de, 2.11.2026.
- Bewertungsgesetz, § 247 (Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt), gesetze.legal; Gutachterausschuss Brandenburg, steuerliche Bodenrichtwerte zum 1.1.2022, z. B. gutachterausschuss.brandenburg.de, 2.11.2026.
- Grundsteuergesetz, §§ 9, 10, buzer.de; Stadt Germering, Hinweise für einen unterjährigen Eigentumswechsel, germering.de, 2.11.2026.